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Tipps & Ratgeber

Halte­verbot auf dem Seiten­streifen: Was gilt?

Gilt das Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen? Wir erklären das Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" und die StVO-Regeln.

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Einleitung

Ein Halteverbotsschild steht am Straßenrand – aber gilt es auch für den Seitenstreifen? Die Antwort hängt vom Zusatzschild ab. Hier erfährst du, wann du auf dem Seitenstreifen halten darfst und wann nicht.

Grundregel: Halteverbot gilt nur auf der Fahrbahn

Ohne Zusatzschild gelten die Verkehrszeichen 283 und 286 nur auf der Fahrbahn. Der Seitenstreifen ist nicht automatisch eingeschlossen.

Fahrbahn = der Teil der Straße, auf dem Fahrzeuge fahren Seitenstreifen = der befestigte Bereich neben der Fahrbahn (oft durch Markierung abgetrennt)

Das heißt: Ein einfaches Halteverbotsschild ohne Zusatz verbietet das Halten auf der Fahrbahn, aber nicht auf dem Seitenstreifen.

Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen"

Zusatzzeichen auf dem Seitenstreifen

"auf dem Seitenstreifen"

Bedeutung: Das Halteverbot gilt nur auf dem Seitenstreifen, nicht auf der Fahrbahn.

Typischer Einsatz: Straßen, wo der Seitenstreifen für den Verkehrsfluss freigehalten werden muss (z.B. für Radfahrer oder Rettungsfahrzeuge).

"auch auf dem Seitenstreifen"

Bedeutung: Das Halteverbot gilt sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Seitenstreifen.

Typischer Einsatz: Stellen, wo wirklich gar nicht gehalten werden soll – weder auf der Straße noch daneben.

Übersicht: Wann gilt was?

SchildFahrbahnSeitenstreifen
Zeichen 283/286 ohne ZusatzHalteverbotKein Halteverbot
+ "auf dem Seitenstreifen"Kein HalteverbotHalteverbot
+ "auch auf dem Seitenstreifen"HalteverbotHalteverbot

Was ist ein Seitenstreifen?

Der Seitenstreifen ist laut StVO der befestigte Bereich neben der Fahrbahn. Er ist nicht zum Fahren gedacht, kann aber zum Halten und Parken genutzt werden – sofern nicht verboten.

Erkennungsmerkmale:
  • Oft durch Fahrbahnmarkierung (breite durchgezogene Linie) von der Fahrbahn getrennt
  • Befestigter Untergrund (Asphalt, Pflaster)
  • Schmaler als eine reguläre Fahrspur
Achtung: Grünstreifen, Gehwege und Radwege sind keine Seitenstreifen.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Halten auf Seitenstreifen trotz Zusatzschild20 € (Zeichen 283)
Parken auf Seitenstreifen trotz Zusatzschild25 €
Mit Behinderung35–50 €

Zusammenfassung

Ohne Zusatzschild
Halteverbot gilt nur auf der Fahrbahn
"auf dem Seitenstreifen"
Gilt nur auf dem Seitenstreifen
"auch auf dem Seitenstreifen"
Gilt beides
Info
Seitenstreifen ≠ Gehweg, Radweg oder Grünstreifen

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich auf dem Seitenstreifen parken, wenn nur ein normales Halteverbotsschild steht?

Grundsätzlich ja – das normale Halteverbot (ohne Zusatz) gilt nur auf der Fahrbahn. Aber: Prüfe, ob andere Verbote gelten (z.B. Parkverbot, Grenzmarkierung).

Was gilt auf Autobahnen?

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt ein generelles Halteverbot – auf Fahrbahn und Seitenstreifen. Hier sind die Zeichen 283/286 nicht nötig, das Verbot ergibt sich aus § 18 StVO.

Gilt das auch für den Standstreifen auf der Autobahn?

Ja, der Standstreifen ist nur für Notfälle (Panne, Unfall). Anhalten ohne Grund kostet 30 €, bei Gefährdung drohen 75 € und 1 Punkt. ---

Stand: 16. Januar 2026