Halteverbot ignoriert: Strafen, Bußgelder und Abschleppkosten
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Einleitung
Du hast im Halteverbot geparkt und einen Strafzettel bekommen? Oder dein Auto wurde sogar abgeschleppt? Hier erfährst du, welche Bußgelder bei Verstößen gegen Halteverbote drohen – und was Abschleppen wirklich kostet.
Bußgelder bei Verstoß gegen Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot)
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Halten (ohne Behinderung) | 20 € |
| Halten mit Behinderung | 35 € |
| Parken (bis 15 Min.) | 25 € |
| Parken mit Behinderung | 40 € |
| Parken länger als 15 Min. | 30 € |
| Parken länger als 15 Min. + Behinderung | 45 € |
| Parken länger als 1 Stunde | 40 € |
| Parken länger als 1 Stunde + Behinderung | 50 € |
Bußgelder bei Verstoß gegen Zeichen 286 (Eingeschränktes Halteverbot)
Bei Zeichen 286 ist Halten bis 3 Minuten erlaubt. Bußgelder gibt es nur fürs Parken:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Parken (bis 15 Min.) | 25 € |
| Parken mit Behinderung | 40 € |
| Parken länger als 15 Min. | 30 € |
| Parken länger als 15 Min. + Behinderung | 45 € |
| Parken länger als 1 Stunde | 40 € |
| Parken länger als 1 Stunde + Behinderung | 50 € |
Was bedeutet "mit Behinderung"?
"Behinderung" liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch dein Fahrzeug eingeschränkt werden:
- Andere Autos müssen ausweichen
- Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen
- Radfahrer werden behindert
- Rettungsfahrzeuge könnten blockiert werden
Wann wird abgeschleppt?
Das Ordnungsamt darf abschleppen lassen, wenn:
- Dein Fahrzeug den Verkehr behindert
- Du in einer Feuerwehrzufahrt stehst
- Ein mobiles Halteverbot (z.B. für Umzug) gilt und du nicht weggefahren bist
- Du auf einem Behindertenparkplatz stehst (ohne Berechtigung)
- Eine Gefährdung vorliegt
Abschleppkosten: Damit musst du rechnen
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Abschleppvorgang | 100–200 € |
| Verwahrgebühr (pro Tag) | 10–25 € |
| Verwaltungsgebühr | 20–50 € |
| Gesamt | 120–300 € |
Punkte in Flensburg?
Für einfaches Falschparken im Halteverbot gibt es keine Punkte in Flensburg. Punkte gibt es erst bei:
- Parken auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen
- Parken mit Gefährdung
- Behinderung von Rettungsfahrzeugen
Was tun, wenn das Auto abgeschleppt wurde?
1. Polizei anrufen (110) – die können sagen, ob abgeschleppt wurde und wohin
2. Abstellplatz aufsuchen – meist bei der Polizei oder einem Abschleppgelände
3. Kosten bezahlen – bar oder EC-Karte, Rechnung wird vor Ort ausgestellt
4. Fahrzeugschein mitbringen – ohne Nachweis der Halterschaft kein Auto
Mobiles Halteverbot: Besonderheiten
Bei temporären Halteverboten (z.B. für Umzüge) gelten besondere Regeln:
- Das Schild muss mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt werden
- Steht dein Auto dort schon, bevor das Schild kam? → Abschleppen trotzdem möglich, aber du kannst Kosten anfechten
- Dokumentiere das Schild mit Fotos inkl. Datum/Uhrzeit
Häufige Fragen
Kann ich gegen das Bußgeld Einspruch einlegen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Erfolgsaussichten bestehen bei:
- Fehlerhafter Beschilderung
- Schild war nicht erkennbar
- Schild wurde zu spät aufgestellt (mobile Halteverbote)
Muss ich die Abschleppkosten zahlen, wenn das Schild erst später aufgestellt wurde?
Nein. Wenn das mobile Halteverbot weniger als 72 Stunden stand, bevor abgeschleppt wurde, kannst du die Abschleppkosten zurückfordern.
Bekomme ich einen Strafzettel, auch wenn ich nur kurz gehalten habe?
Bei Zeichen 283: Ja, auch kurzes Halten ist verboten.
Bei Zeichen 286: Nein, bis 3 Minuten Halten ist erlaubt.
Zusammenfassung
| Verstoß | Bußgeld | Abschleppen? |
|---|---|---|
| Halten (Zeichen 283) | 20–35 € | Selten |
| Parken (beide Zeichen) | 25–50 € | Möglich bei Behinderung |
| Abschleppen | – | +120–300 € |
Quellen
Stand: 10. Januar 2026