AmtsGuide

Am Taxenstand halten nur bereitstehende Taxen

Stand:

Am Taxenstand nach Zeichen 229 dürfen andere Fahrzeuge nicht halten. Ausgenommen sind nach Anlage 2 nur für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen. Taxen dürfen Fahrgäste neben parkenden Wagen ein- oder aussteigen lassen, wenn die Verkehrslage es zulässt. Zeichen 283 verbietet das Halten auf der Fahrbahn auch für Taxen, wenn kein Zusatzzeichen eine Ausnahme nennt.

Was Zeichen 229 am Taxenstand sagt

Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten. Ausgenommen sind nach Anlage 2 nur für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen. Das steht in Anlage 2 der StVO bei Zeichen 229. Als Privatperson dürfen Sie am Taxenstand also nicht halten.

Die Länge des Taxenstandes zeigt die Zahl der vorgesehenen Taxen. Alternativ stehen ein Anfangspfeil zur Fahrbahn und ein Endepfeil von der Fahrbahn weg. Eine Grenzmarkierung Zeichen 299 kann die Strecke ebenfalls kennzeichnen. Der Taxenstand gilt auch, wenn dort gerade kein Taxi steht.

Fahrgäste neben anderen Fahrzeugen

Die StVO verbietet Taxen das Ein- und Aussteigen neben anderen Fahrzeugen nicht. § 12 Absatz 4 erlaubt es, wenn die Verkehrslage es zulässt. Die anderen Fahrzeuge halten oder parken auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nach § 12 Absatz 4 nicht gehalten werden.

Taxen an der Bushaltestelle

Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten. Das steht in Anlage 2 bei Zeichen 245, Ge- oder Verbot Nummer 3. Andere Fahrzeuge haben diese Taxen-Ausnahme an der Bushaltestelle nicht. Die Parkregel an Zeichen 224 erklärt der Tipp zu den gelben Linien.

Haltverbotsschild und Zusatzzeichen

Zeichen 283 bedeutet: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Ein Zusatzzeichen nach der StVO kann Taxen vom Haltverbot ausnehmen. Ohne Zusatzzeichen gilt Zeichen 283 auch für Taxen. Nach § 41 Absatz 2 enthalten Zusatzzeichen allgemeine Beschränkungen oder allgemeine Ausnahmen.

Zeichen 286 erlaubt das Halten nicht länger als drei Minuten. Ausnahmen sind Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen. Das gilt für jedes Fahrzeug, also auch für Taxen. Die drei Minuten erklärt der eigene Tipp zur Halt-Dauer.

Weitere Tipps zum Haltverbot

Dieser Tipp erklärt nur Taxen, Taxenstand und das Ein- und Aussteigen neben anderen Fahrzeugen. Die drei Minuten, die Schilder, die Pfeile und die gelbe Linie stehen in den anderen Tipps. Die Feuerwehrzufahrt bleibt im eigenen Tipp und steht nicht hier.

Drei-Minuten-Regel öffnen →

Gelbe Fahrbahnlinie öffnen →

Feuerwehrzufahrt öffnen →

Parkverbot-Schild Bedeutung öffnen →

Halteverbotsschilder Pfeile richtig lesen öffnen →

Offizielle Quellen

Der amtliche Wortlaut steht in den folgenden Links. Dieser Tipp bleibt bei Zeichen 229, § 12 Absatz 4 und Zeichen 245 Nummer 3.

StVO § 12 Halten und Parken öffnen →

StVO Anlage 2 Vorschriftzeichen öffnen →

StVO § 41 Vorschriftzeichen öffnen →

Halteverbot öffnen →

Themenseite Halteverbot öffnen →