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Halte­verbot mit Uhrzeit und Datum: Zeit­angaben richtig lesen

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Einleitung

Du stehst vor einem Halteverbotsschild mit einem Zusatzschild, auf dem "Mo-Fr 7-18h" steht. Gilt das Verbot jetzt gerade? Und was bedeutet ein Datum auf einem mobilen Halteverbotsschild? Zeitangaben auf Zusatzschildern verwirren viele Autofahrer. Hier erfährst du, wie du sie richtig liest.


Grundprinzip: Ohne Zeitangabe gilt immer

Ein Halteverbotsschild ohne Zusatzschild gilt rund um die Uhr, jeden Tag. Es gibt keine versteckte zeitliche Begrenzung.

Erst ein Zusatzschild mit Zeitangabe schränkt die Geltung ein. Außerhalb der angegebenen Zeiten darfst du halten oder parken.


Uhrzeitangaben auf Zusatzschildern

Format: "Mo-Fr 7-18h"

AngabeBedeutung
Mo-Fr 7-18hMontag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr
Mo-Sa 8-20hMontag bis Samstag, 8:00 bis 20:00 Uhr
6-22hTäglich von 6:00 bis 22:00 Uhr
Sa 8-14hNur samstags, 8:00 bis 14:00 Uhr
Beispiel: Das Schild zeigt "Mo-Fr 7-18h" und es ist Samstag, 10:00 Uhr. Kein Halteverbot – du darfst halten. Beispiel: Das Schild zeigt "Mo-Fr 7-18h" und es ist Mittwoch, 19:00 Uhr. Kein Halteverbot – die Zeitspanne ist abgelaufen.

Datumsangaben auf mobilen Schildern

Mobile Halteverbotsschilder (z.B. für Umzug oder Baustelle) tragen oft ein konkretes Datum mit Uhrzeit auf dem Zusatzschild.

Typisches Format

> "Mo 20.1., 7 Uhr – Di 21.1., 20 Uhr"

Das bedeutet:

  • Beginn: Montag, 20. Januar, 7:00 Uhr
  • Ende: Dienstag, 21. Januar, 20:00 Uhr
  • Vor und nach diesem Zeitraum gilt kein Halteverbot

Mobile Schilder ohne Zeitangabe

Steht auf einem mobilen Halteverbotsschild kein Datum und keine Uhrzeit, gilt es ab Aufstellung bis zur Entfernung. Das ist selten, aber möglich bei längerfristigen Baustellen.


Wochentage richtig deuten

AbkürzungWochentag
MoMontag
DiDienstag
MiMittwoch
DoDonnerstag
FrFreitag
SaSamstag
SoSonntag
"Mo-Fr" = Montag bis Freitag (5 Tage). Samstag und Sonntag sind frei. "Mo-Sa" = Montag bis Samstag. Nur Sonntag ist frei. Achtung: Feiertage, die auf einen Werktag fallen, werden auf Zusatzschildern nicht automatisch ausgenommen. "Mo-Fr" gilt auch an Feiertagen – es sei denn, ein weiteres Zusatzschild sagt etwas anderes.

Kombinierte Zeitangaben

Manche Zusatzschilder kombinieren Wochentag und Uhrzeit:

ZusatzschildBedeutung
Mo-Fr 7-18hWerktags tagsüber
Mo-Sa 8-20hWerktags + Samstag, tagsüber
So 10-12hNur sonntags vormittags
0-24hRund um die Uhr (selten, redundant)
---

Was passiert außerhalb der Zeiten?

Außerhalb der angegebenen Zeitspanne gilt das Halteverbot nicht. Du darfst dann halten und parken – sofern keine anderen Verbote gelten (z.B. Parkverbot, Feuerwehrzufahrt, Bordsteinmarkierung).

Praktisch: Wenn du dein Auto am Abend abstellst und das Schild "Mo-Fr 7-18h" zeigt, musst du es vor 7:00 Uhr morgens wegfahren. Sonst riskierst du ein Bußgeld.

Bußgelder bei Missachtung

VerstoßBußgeld
Halten im zeitlich begrenzten Halteverbot20–35 €
Parken im zeitlich begrenzten Halteverbot25–50 €
Mit Behinderungbis 80 € + 1 Punkt
Im mobilen Halteverbot (Umzug/Baustelle)25–50 € + Abschleppgefahr
---

Häufige Fragen

Gilt "werktags" auch am Samstag?

Ja. Im Verkehrsrecht gilt der Samstag als Werktag. "Werktags" oder "Mo-Sa" schließt den Samstag ein. Nur "Mo-Fr" schließt ihn aus.

Was bedeutet "außer an Sonn- und Feiertagen"?

Dieses Zusatzschild befreit Sonn- und Feiertage vom Halteverbot. Das Verbot gilt dann nur an Werktagen (Mo-Sa).

Darf ich 5 Minuten vor Ende der Zeitangabe noch parken?

Nein. Das Halteverbot gilt bis zur angegebenen Uhrzeit. Wer um 17:55 parkt bei einem "bis 18:00 Uhr"-Schild, riskiert ein Bußgeld für diese 5 Minuten.

Was, wenn die Uhr auf dem Schild falsch zu lesen ist?

Wenn die Zeitangabe unleserlich, verdeckt oder beschädigt ist, kann ein Bußgeld angefochten werden. Fotografiere das Schild als Beweis.


Zusammenfassung

  • Ohne Zeitangabe: Halteverbot gilt immer (24/7)
  • Mit Uhrzeit: Nur im angegebenen Zeitraum
  • Mit Datum: Nur im angegebenen Zeitraum (mobile Schilder)
  • Werktags = Mo-Sa (Samstag ist Werktag im Verkehrsrecht)
  • Feiertage werden nicht automatisch ausgenommen
  • Außerhalb der Zeiten: Halten und Parken erlaubt


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Quellen

Stand: 29. Januar 2026