Mobiles Halteverbot für Umzug: Vorlaufzeit und Gültigkeit
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Einleitung
Du hast ein mobiles Halteverbot für deinen Umzug beantragt. Aber ab wann gilt es eigentlich? Und wann darf abgeschleppt werden? Die wichtigste Regel: das Schild muss mindestens 72 Stunden vorher stehen. Hier erfährst du alle Details.
Die 72-Stunden-Regel
Ein mobiles Halteverbot gilt erst, wenn das Schild mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn aufgestellt wurde.Diese Regel soll Autofahrern ausreichend Zeit geben, ihre Fahrzeuge umzuparken.
Rechenbeispiel
| Halteverbot beginnt | Schild muss stehen spätestens |
|---|---|
| Montag, 8:00 Uhr | Freitag, 8:00 Uhr |
| Samstag, 6:00 Uhr | Mittwoch, 6:00 Uhr |
| Mittwoch, 12:00 Uhr | Sonntag, 12:00 Uhr |
Was passiert bei kürzerer Vorlaufzeit?
Wenn das Schild weniger als 72 Stunden vor Beginn aufgestellt wird:
1. Das Halteverbot gilt trotzdem – ab der angegebenen Zeit
2. Abschleppen ist nicht erlaubt für Autos, die schon vor Schildaufstellung dort parkten
3. Abschleppkosten können zurückgefordert werden
Beispiel:
- Schild aufgestellt: Samstag, 10:00 Uhr
- Halteverbot beginnt: Montag, 8:00 Uhr
- Vorlaufzeit: nur 46 Stunden → zu kurz!
- Auto stand dort seit Freitag → darf nicht abgeschleppt werden
Ab wann darf abgeschleppt werden?
Abschleppen ist erlaubt, wenn:
1. Das Halteverbot gültig ist (Zeitraum auf Zusatzschild)
2. Das Schild mindestens 72 Stunden stand
3. Das Fahrzeug nach Schildaufstellung geparkt wurde
Wichtig: Fahrzeuge, die vor Schildaufstellung dort parkten, haben Bestandsschutz für 72 Stunden.Wann beginnt das Halteverbot genau?
Das Halteverbot beginnt zu dem Zeitpunkt, der auf dem Zusatzschild angegeben ist.
Beispiel-Zusatzschild:> "Mo 20.1., 7 Uhr – Di 21.1., 20 Uhr"
- Beginn: Montag, 20.1., 7:00 Uhr
- Ende: Dienstag, 21.1., 20:00 Uhr
- Nach 20:00 Uhr am Dienstag: Halteverbot aufgehoben
Dokumentation: So sicherst du dich ab
Als Antragsteller (Umzug/Baustelle):
- Fotografiere das Schild direkt nach Aufstellung
- Zeitstempel aktivieren oder Tageszeitung ins Bild
- Standort erkennbar machen (Hausnummer, Straßenschild)
Als Autofahrer:
- Wenn dein Auto abgeschleppt wurde und du glaubst, das Schild stand zu kurz:
- Protokoll anfordern (wann Schild aufgestellt wurde)
- Eigene Fotos als Beweis nutzen
- Kosten anfechten bei zu kurzer Vorlaufzeit
Sonderfall: Schild wird umgestellt oder entfernt
Manchmal werden Schilder von Dritten umgestellt, umgeworfen oder gestohlen.
Für Antragsteller:- Kontrolliere die Schilder regelmäßig
- Dokumentiere den Zustand täglich
- Melde Probleme sofort der Behörde
- Wenn kein Schild sichtbar war, kannst du Bußgeld/Abschleppkosten anfechten
- Fotos vom Parkplatz (ohne Schild) sind hilfreich
Häufige Fragen
Gilt die 72-Stunden-Regel auch am Wochenende?
Ja. Es gibt keine Ausnahme für Wochenenden oder Feiertage. 72 Stunden = 72 Stunden.Was, wenn ich das Schild erst am Donnerstag aufstellen kann, aber Montag umziehe?
Das Halteverbot gilt trotzdem ab Montag, aber Abschleppen ist erst möglich für Autos, die nach Donnerstag dort geparkt wurden. Besser: früher aufstellen!
Kann ich das Halteverbot verlängern?
Ja, aber du brauchst eine neue Genehmigung oder Verlängerung von der Behörde. Einfach das Zusatzschild ändern reicht nicht.
Was kostet es, wenn ich die 72 Stunden nicht einhalte?
Für dich als Antragsteller: nichts direkt. Aber du kannst keine Autos abschleppen lassen, die schon vorher dort standen – was den Zweck des Halteverbots verfehlt.
Zusammenfassung
| Regel | Details |
|---|---|
| Vorlaufzeit | Mindestens 72 Stunden |
| Beginn | Laut Zusatzschild (Datum + Uhrzeit) |
| Abschleppen | Nur bei korrekter Vorlaufzeit |
| Bestandsschutz | Autos, die vor Schildaufstellung parkten |
| Dokumentation | Fotos mit Zeitstempel empfohlen |
Quellen
Stand: 14. Januar 2026