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Solaranlage Förderung: So stellen Sie den Antrag

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Drei Wege der Förderung

Für eine Solaranlage auf dem Haus gibt es drei getrennte Förderwege. Der Nullsteuersatz senkt die Steuer auf der Rechnung auf 0 Prozent. Den Förderkredit KfW 270 beantragen Sie vor dem Bau über Ihre Bank.

Die Einspeisevergütung ist der gesetzliche Anspruch nach Inbetriebnahme und Registrierung der Anlage. Die aktuellen Sätze je Kilowattstunde stehen im Tipp zur Einspeisevergütung 2026.

Nullsteuersatz auf der Rechnung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferungen von Solarmodulen der Steuersatz 0 Prozent. Die Rechtsgrundlage steht in § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Der Satz gilt für die Lieferung an den Betreiber der Anlage.

Der Nullsteuersatz gilt auch für wesentliche Komponenten und für den Speicher. Dazu zählen Wechselrichter, Batteriespeicher, die Ertüchtigung des Zählerschranks und das Energiemanagement. Die Installation fällt unter § 12 Absatz 3 Nummer 4.

Der Satz gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden. Das Gesetz vermutet die Begünstigung, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt beträgt. Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bleiben immer begünstigt, auch über 30 Kilowatt.

Der Nullsteuersatz ist nicht befristet und erscheint auf der Rechnung, nicht als KfW-Antrag. Eine Vorsteuererstattung entfällt, weil 0 Prozent bereits auf der Rechnung steht.

Eine Reparatur mit Ersatzteilen fällt unter den Nullsteuersatz, reine Reparatur ohne Teile bleibt bei 19 Prozent. Wartung und Garantie bleiben nach dem BMF-FAQ bei 19 Prozent.

KfW-Kredit 270 beantragen

Das Programm KfW 270 Erneuerbare Energien Standard ist ein Förderkredit, kein Zuschuss. Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner, also Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank.

Sie stellen den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen und Aufträge vergeben. Die Planung der Solaranlage vor dem Antrag bleibt ausdrücklich zulässig.

Privatpersonen, die einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen, sind antragsberechtigt. Der Kredit deckt Errichtung, Erweiterung und Kauf der Photovoltaikanlage selbst. Mit der Photovoltaik finanzieren Sie auch den Speicher und eine Dachsanierung.

Die Laufzeit beträgt bis 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren. Eine Zinsbindung über 20 Jahre bleibt nach dem Programm möglich.

Die Höhe des Kredits vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Hausbank. Die aktuellen Konditionen stehen auf der KfW-Seite zum Programm 270.

Einspeisevergütung und Register

Sie melden die Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an. Die Einspeisevergütung folgt nach der Inbetriebnahme und nach dieser Registrierung.

Die aktuellen Vergütungssätze in Cent stehen im Tipp zur Einspeisevergütung 2026. Die Regeln zum Speicher stehen im Tipp zur Solaranlage mit Speicher.

Einkommensteuer

Einnahmen und Entnahmen aus der Photovoltaik auf, an oder in Gebäuden bleiben steuerfrei. Das gilt auch für Nebengebäude und steht in § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz.

Die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister beträgt höchstens 30 Kilowatt je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft gelten höchstens 100 Kilowatt als Grenze. Sind alle Einnahmen aus dieser Tätigkeit steuerfrei, entfällt die Gewinnermittlung.

Weitere Informationen

Die Gesetzesstellen und das BMF-FAQ stehen in den folgenden Links. Den Überblick zur Solaranlage finden Sie auf der Themenseite Solaranlage.

Umsatzsteuergesetz § 12 öffnen →

BMF-FAQ zur Photovoltaik-Förderung öffnen →

KfW Erneuerbare Energien Standard 270 öffnen →

Einkommensteuergesetz § 3 öffnen →

Marktstammdatenregister öffnen →

Einspeisevergütung 2026 öffnen →

Solaranlage mit Speicher öffnen →

Ausgewählte Anbieter zur Solaranlage öffnen →

Solaranlage öffnen →

Themenseite Solaranlage öffnen →