Einleitung
Zeichen 283 und 286 gehören zu den wichtigsten Verkehrszeichen der StVO. Sie regeln, wo Halten und Parken verboten ist. In diesem Artikel erklären wir beide Verkehrszeichen im Detail – mit allen Varianten und Zusatzzeichen.
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot
Aussehen
- Rundes Schild
- Blauer Hintergrund
- Roter Rand
- Zwei gekreuzte rote Diagonalbalken (X-Form)
Bedeutung nach StVO (Anlage 2)
> "Ge- oder Verbot: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."
Das heißt: Kein Anhalten, kein Parken, keine Ausnahmen – außer verkehrsbedingtes Warten (Ampel, Stau).
Zeichen-Nummer
- 283 – Grundform (ohne Pfeil)
- 283-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
- 283-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
- 283-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
- 283-11, 283-21, 283-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)
Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot
Aussehen
- Rundes Schild
- Blauer Hintergrund
- Roter Rand
- Ein roter Diagonalbalken (von links oben nach rechts unten)
Bedeutung nach StVO (Anlage 2)
> "Ge- oder Verbot: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."
Das heißt:
- Halten bis 3 Minuten erlaubt (wenn du beim Fahrzeug bleibst)
- Ein-/Aussteigen erlaubt (auch länger als 3 Min.)
- Be-/Entladen erlaubt (ohne Verzögerung)
- Parken verboten
Zeichen-Nummer
- 286 – Grundform (ohne Pfeil)
- 286-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
- 286-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
- 286-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
- 286-11, 286-21, 286-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)
Varianten mit Pfeilen
Beide Zeichen können mit weißen Pfeilen versehen sein:
| Pfeil | Variante | Bedeutung |
|---|---|---|
| ← (zur Fahrbahn) | -10 / -11 | Anfang des Halteverbots |
| → (von Fahrbahn weg) | -20 / -21 | Ende des Halteverbots |
| ↔ (beide Richtungen) | -30 / -31 | Mitte – Verbot läuft weiter |
Zusatzzeichen zu 283 und 286
Unter beiden Verkehrszeichen können Zusatzzeichen hängen:
Zeitliche Beschränkung
- "8 - 18 h" – gilt nur tagsüber
- "Mo - Fr" – gilt nur werktags
Seitenstreifen
- "auf dem Seitenstreifen" – gilt nur dort
- "auch auf dem Seitenstreifen" – gilt zusätzlich dort
Ausnahmen
- "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei"
- "Schwerbehinderte frei"
- "Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei"
- "Carsharing-Fahrzeuge frei"
StVO-Rechtsgrundlage
Beide Zeichen sind in Anlage 2 zur StVO (Abschnitt 8: Halt- und Parkverbote) definiert:
§ 41 Abs. 1 StVO:> "Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen."
Anlage 2, Nr. 62 (Zeichen 283):Absolutes Haltverbot
Anlage 2, Nr. 63 (Zeichen 286):Eingeschränktes Haltverbot
Unterschied auf einen Blick
| Zeichen 283 | Zeichen 286 | |
|---|---|---|
| Balken | 2 (gekreuzt) | 1 |
| Halten | Verboten | Bis 3 Min. erlaubt |
| Parken | Verboten | Verboten |
| Ein-/Aussteigen | Verboten | Erlaubt |
| Be-/Entladen | Verboten | Erlaubt |
Quellen
Bildquellen (Public Domain)
| Zeichen | Direktlink |
|---|---|
| 283 | SVG |
| 286 | SVG |
| 283-10 | SVG,_StVO_2017.svg) |
| 283-20 | SVG,_StVO_2017.svg) |
| 283-30 | SVG,_StVO_2017.svg) |