Zum Inhalt springen

Tipps & Ratgeber

Verkehrs­zeichen 283 und 286: Halte­verbote nach StVO

Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) und 286 (eingeschränktes Halteverbot) nach StVO: Bedeutung, Aussehen, Varianten und Regeln.

Einleitung

Zeichen 283 und 286 gehören zu den wichtigsten Verkehrszeichen der StVO. Sie regeln, wo Halten und Parken verboten ist. In diesem Artikel erklären wir beide Verkehrszeichen im Detail – mit allen Varianten und Zusatzzeichen.


Zeichen 283: Absolutes Halteverbot

Zeichen 283 – Absolutes Halteverbot

Aussehen

  • Rundes Schild
  • Blauer Hintergrund
  • Roter Rand
  • Zwei gekreuzte rote Diagonalbalken (X-Form)

Bedeutung nach StVO (Anlage 2)

> "Ge- oder Verbot: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."

Das heißt: Kein Anhalten, kein Parken, keine Ausnahmen – außer verkehrsbedingtes Warten (Ampel, Stau).

Zeichen-Nummer

  • 283 – Grundform (ohne Pfeil)
  • 283-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
  • 283-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
  • 283-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
  • 283-11, 283-21, 283-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)


Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot

Zeichen 286 – Eingeschränktes Halteverbot

Aussehen

  • Rundes Schild
  • Blauer Hintergrund
  • Roter Rand
  • Ein roter Diagonalbalken (von links oben nach rechts unten)

Bedeutung nach StVO (Anlage 2)

> "Ge- oder Verbot: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."

Das heißt:

  • Halten bis 3 Minuten erlaubt (wenn du beim Fahrzeug bleibst)
  • Ein-/Aussteigen erlaubt (auch länger als 3 Min.)
  • Be-/Entladen erlaubt (ohne Verzögerung)
  • Parken verboten

Zeichen-Nummer

  • 286 – Grundform (ohne Pfeil)
  • 286-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
  • 286-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
  • 286-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
  • 286-11, 286-21, 286-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)


Varianten mit Pfeilen

Beide Zeichen können mit weißen Pfeilen versehen sein:

PfeilVarianteBedeutung
← (zur Fahrbahn)-10 / -11Anfang des Halteverbots
→ (von Fahrbahn weg)-20 / -21Ende des Halteverbots
↔ (beide Richtungen)-30 / -31Mitte – Verbot läuft weiter
Zeichen 283-10 – Anfang,_StVO_2017.svg) Zeichen 283-20 – Ende,_StVO_2017.svg) Zeichen 283-30 – Mitte,_StVO_2017.svg)

Zusatzzeichen zu 283 und 286

Unter beiden Verkehrszeichen können Zusatzzeichen hängen:

Zeitliche Beschränkung

  • "8 - 18 h" – gilt nur tagsüber
  • "Mo - Fr" – gilt nur werktags

Seitenstreifen

  • "auf dem Seitenstreifen" – gilt nur dort
  • "auch auf dem Seitenstreifen" – gilt zusätzlich dort

Ausnahmen

  • "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei"
  • "Schwerbehinderte frei"
  • "Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei"
  • "Carsharing-Fahrzeuge frei"


StVO-Rechtsgrundlage

Beide Zeichen sind in Anlage 2 zur StVO (Abschnitt 8: Halt- und Parkverbote) definiert:

§ 41 Abs. 1 StVO:

> "Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen."

Anlage 2, Nr. 62 (Zeichen 283):

Absolutes Haltverbot

Anlage 2, Nr. 63 (Zeichen 286):

Eingeschränktes Haltverbot


Unterschied auf einen Blick

Zeichen 283Zeichen 286
Balken2 (gekreuzt)1
HaltenVerbotenBis 3 Min. erlaubt
ParkenVerbotenVerboten
Ein-/AussteigenVerbotenErlaubt
Be-/EntladenVerbotenErlaubt
---

Quellen


Bildquellen (Public Domain)

ZeichenDirektlink
283SVG
286SVG
283-10SVG,_StVO_2017.svg)
283-20SVG,_StVO_2017.svg)
283-30SVG,_StVO_2017.svg)

Stand: 2. Dezember 2025