Wärmepumpe im Altbau: Was 2026 gilt
Stand:
Kurzantwort
Im Altbau dürfen Sie eine Wärmepumpe einbauen, eine funktionierende Heizung müssen Sie nicht tauschen. Die KfW fördert den Einbau im Wohngebäude-Bestand über das Produkt 458.
EMPFOHLENE ANBIETER
Was das Gesetz im Bestand verlangt
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, es gibt keine Pflicht zum Tausch einer funktionierenden Heizung. Die Wärmepumpe ist eine zulässige Option nach dem Gesetz, nicht die einzige.
Welche Förderung der Bestand bekommt
Die KfW fördert Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung im Bestand. Den Antrag stellen Sie vor der Auftragsvergabe, die aktuellen Sätze stehen im Tipp zur Wärmepumpe-Förderung.
Den Überblick finden Sie auf der Themenseite Wärmepumpe, ausgewählte Anbieter stehen in der Anbieterliste.
Offizielle Quellen
KfW Heizungsförderung 458 öffnen →