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Wärmepumpe im Altbau: Was 2026 gilt

Stand:

Kurzantwort

Im Altbau dürfen Sie eine Wärmepumpe einbauen, eine funktionierende Heizung müssen Sie nicht tauschen. Die KfW fördert den Einbau im Wohngebäude-Bestand über das Produkt 458.

Was das Gesetz im Bestand verlangt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, es gibt keine Pflicht zum Tausch einer funktionierenden Heizung. Die Wärmepumpe ist eine zulässige Option nach dem Gesetz, nicht die einzige.

Welche Förderung der Bestand bekommt

Die KfW fördert Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung im Bestand. Den Antrag stellen Sie vor der Auftragsvergabe, die aktuellen Sätze stehen im Tipp zur Wärmepumpe-Förderung.

Den Überblick finden Sie auf der Themenseite Wärmepumpe, ausgewählte Anbieter stehen in der Anbieterliste.

Offizielle Quellen

KfW Heizungsförderung 458 öffnen →

Weitere Informationen

Wärmepumpe und GEG öffnen →

Wärmepumpe Förderung öffnen →

Ausgewählte Anbieter zur Wärmepumpe öffnen →

Wärmepumpe öffnen →