Freiwilliger Wehrdienst: Was Sie verdienen
Wehrsold statt Gehalt
Im freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz, nicht nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bundeswehr zahlt diesen Wehrsold im Voraus für den laufenden Monat. Der freiwillige Wehrdienst dauert sechs bis elf Monate. Die ersten sechs Monate sind Probezeit mit Kündigung durch beide Seiten.
Sie brauchen die deutsche Staatsbürgerschaft und die erfüllte Vollzeitschulpflicht. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten 17 Jahre.
Die gesetzlichen Beträge
Im niedrigsten Dienstgrad, etwa als Jäger, Flieger oder Schütze, beträgt der Wehrsoldgrundbetrag 2.600 Euro im Monat. Mit der Beförderung zum Gefreiten steigt der Grundbetrag auf 2.630 Euro. Als Obergefreiter beträgt der gesetzliche Grundbetrag 2.650 Euro. Diese Beträge stehen in der Anlage zum Wehrsoldgesetz (WSG), Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 370.
Der Kinderzuschlag beträgt 115 Euro je Kind nach § 4 Absatz 2 und der Anlage. Die Höhe dieses Zuschlags richtet sich nach Spalte 4 der Tabelle in der Anlage.
Was noch dazukommt
Zum Grundbetrag kommen mögliche Zuschläge für Familienangehörige sowie Vergütungen für Funktionen, Erschwernisse und zeitliche Belastung. Im Ausland kommt eine Auslandsvergütung hinzu, je nach Dienstgrad 495 Euro bis 542 Euro. Im niedrigsten Dienstgrad und als Gefreiter beträgt die Auslandsvergütung 495 Euro, als Obergefreiter 542 Euro.
Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht vom Wehrsold abgezogen. Die Bundeswehr zahlt diese Beiträge vollständig als Arbeitgeber und stellt unentgeltliche medizinische Versorgung. Familienheimfahrten und das Bahnfahren in Uniform bleiben für Sie kostenfrei.
Ab zwölf Monaten
Ab einer Verpflichtung von zwölf Monaten werden Sie Soldat auf Zeit. Für diesen Status gilt das Bundesbesoldungsgesetz statt des Wehrsoldgesetzes. Nach dem freiwilligen Wehrdienst ist eine Weiterverpflichtung im gleichen Dienstgrad möglich.
Weitere Informationen
Wer zur Erfassung und zur Musterung muss, steht im Tipp zur Erfassung 2026. Was das Gesetz zur Modernisierung ändert, steht im Tipp zum Gesetz. Die gesetzliche Wehrsold-Tabelle steht in der Anlage zum Wehrsoldgesetz.
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