Erbschein 2026
Nachlassgericht finden, Antrag vorbereiten und Unterlagen prüfen.
Stand: 4. Mai 2026 · Aktualisiert
Schnelleinstieg
Was ist wichtig?
Der Erbschein weist gegenüber Banken, Grundbuchamt, Versicherungen oder Behörden nach, wer Erbe ist. Beantragt wird er beim Nachlassgericht. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person.
Nicht jeder Nachlass braucht einen Erbschein. Häufig reichen ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht. Ein Erbschein wird vor allem relevant, wenn Dritte einen förmlichen Nachweis verlangen oder die Erbfolge nicht eindeutig aus anderen Urkunden hervorgeht.
| Punkt | Einordnung |
|---|---|
| Behörde | Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht |
| Unterlagen | Sterbeurkunde, Personenstandsnachweise und Nachweise zur Erbfolge |
| Antrag | Persönlich beim Nachlassgericht oder über eine notarielle Erklärung |
| Kosten | Gerichts- und ggf. Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert |
Wann wird ein Erbschein gebraucht?
Typische Fälle sind Bankkonten ohne ausreichende Vollmacht, Grundstücke im Nachlass, unklare gesetzliche Erbfolge oder mehrere Erben, die gemeinsam handeln müssen. Das Nachlassgericht prüft dann, wer Erbe ist und mit welcher Quote geerbt wird.
Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn klar ist, dass kein einfacherer Nachweis genügt. Ein einmal erteilter Erbschein kann Kosten auslösen, auch wenn sich später herausstellt, dass er nicht gebraucht wurde.
Stadt und Zuständigkeit
Für den Erbschein ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person zuständig.
Im Finder wählen Sie Ihre Stadt und prüfen Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Unterlagenhinweise beim zuständigen Nachlassgericht.
Vor dem Antrag prüfen
Klären Sie zuerst, ob ein Testament, Erbvertrag oder eine Vollmacht vorhanden ist. Danach sollten Sterbeurkunde, Personenstandsnachweise und Unterlagen zur Erbfolge bereitliegen. Bei mehreren Erben ist wichtig, ob ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein beantragt wird.
Für Grundstücke, Unternehmensanteile oder streitige Erbfälle ist eine notarielle oder anwaltliche Prüfung sinnvoll, bevor der Antrag gestellt wird.
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