Erbschein: Unterlagen
Diese Nachweise sollten vor dem Antrag bereitliegen.
Stand: 4. Mai 2026 · Aktualisiert
Grundunterlagen
Das Nachlassgericht braucht Nachweise zur verstorbenen Person und zur behaupteten Erbfolge. Welche Urkunden nötig sind, hängt davon ab, ob gesetzliche Erbfolge, Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Urkunden sollten vollständig und gut lesbar eingereicht werden. Ausländische Urkunden können Übersetzungen oder besondere Nachweise erfordern.
| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|
| Sterbeurkunde | Nachweis des Erbfalls. |
| Personalausweis | Identität der antragstellenden Person. |
| Geburts- und Heiratsurkunden | Nachweis der Verwandtschaft und Erbfolge. |
| Testament oder Erbvertrag | Nachweis einer gewillkürten Erbfolge. |
Bei gesetzlicher Erbfolge
Ohne Testament muss die gesetzliche Erbfolge belegt werden. Dafür werden Personenstandsurkunden benötigt, die die Verwandtschaft lückenlos nachvollziehbar machen.
Bei vorverstorbenen Angehörigen können weitere Sterbeurkunden erforderlich sein. Bei geschiedenen oder wiederverheirateten Personen können Scheidungsnachweise wichtig werden.
Bei Testament oder Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag sollte vollständig vorgelegt werden. Das Gericht prüft, ob daraus die Erbfolge klar hervorgeht.
Wenn die Verfügung von Todes wegen eindeutig ist, akzeptieren Banken oder Grundbuchamt teils auch das eröffnete Testament statt eines Erbscheins. Das sollte vor dem Antrag geprüft werden.
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