Erbschein Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Stand: 4. Mai 2026 · Aktualisiert
Wie werden die Kosten berechnet?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Geschäftswert. Maßgeblich ist der Nachlasswert nach Abzug bestimmter Verbindlichkeiten.
Beantragung und Erteilung können eigene Gebühren auslösen. Wird der Antrag über einen Notar vorbereitet, können zusätzlich Notarkosten entstehen.
| Kostenpunkt | Einordnung |
|---|---|
| Gerichtsgebühr | Fällt für die Erteilung des Erbscheins an. |
| Eidesstattliche Versicherung | Kann als zusätzliche Gebühr relevant werden. |
| Notar | Kommt hinzu, wenn der Antrag notariell beurkundet oder vorbereitet wird. |
Nachlasswert vorbereiten
Für die Kostenberechnung sollten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten möglichst vollständig zusammengestellt werden. Dazu gehören Konten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere und Schulden.
Bei Immobilien oder Unternehmensanteilen kann die Bewertung anspruchsvoller sein. Das Gericht oder der Notar kann weitere Angaben verlangen.
Kosten vermeiden
Ein Erbschein sollte nur beantragt werden, wenn er wirklich gebraucht wird. Ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder eine ausreichende Vollmacht kann in manchen Fällen genügen.
Fragen Sie vor dem Antrag bei Bank, Grundbuchamt oder Vertragspartner nach, welcher Nachweis akzeptiert wird.
Finden Sie das zuständige Nachlassgericht, Kontaktdaten und Unterlagenhinweise in Ihrer Stadt.
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