Ein Halteverbot für Ihren Umzug in Hamburg sichert Ihnen den Parkplatz direkt vor der Tür. Das spart Zeit und Kraft, besonders bei viel Hausrat, schwerem Mobiliar oder mehreren Stockwerken ohne Aufzug. Planen Sie mindestens 3 Wochen Vorlauf ein: 14 Tage für den Antrag beim Polizeikommissariat plus 3-4 Tage für die Schilder. Die Amtsgebühr liegt zwischen 30 und 200 EUR. Bedenken Sie dabei, alte und neue Wohnung brauchen je ein eigenes Halteverbot.
Wann lohnt sich ein Halteverbot?
Ein Halteverbot lohnt sich besonders bei:
- Viel Hausrat, Möbel, Kartons, Elektrogeräte
- Schweres Mobiliar, Klavier, Waschmaschine, Sofa
- Mehrere Stockwerke ohne Aufzug
- Enge Straßen mit wenig Parkplätzen
- Zeitdruck, z.B. Mietende am gleichen Tag
Kurze Wege zwischen LKW und Haustür sparen Zeit und schonen die Helfer.
Baustelle statt Umzug
Ein Halteverbot gilt auch für Baustellen:
- Fassadenarbeiten mit Gerüst
- Dachdeckerarbeiten mit Kran
- Container-Aufstellung für Bauschutt
- Anlieferung von Baumaterial
Hinweis: Bei längeren Baustellen (mehrere Tage/Wochen) steigen die Gebühren entsprechend.
Beide Adressen bedenken
Beim Umzug beantragen Sie für alte und neue Adresse jeweils ein Halteverbot. Beide Anträge können gleichzeitig gestellt werden.
Hinweis: Prüfen Sie für jede Adresse das zuständige Polizeikommissariat. Bei unterschiedlichen Stadtteilen können verschiedene Kommissariate zuständig sein.
Zeitplanung
Planen Sie ausreichend Vorlauf ein:
- Antrag stellen: mindestens 14 Tage vorher
- Schilder aufstellen: 3-4 volle Tage vorher (und schriftlich dokumentieren)
- Gesamtvorlauf: mindestens 3 Wochen
Hinweis: Beantragen Sie frühzeitig. Express-Bearbeitung gibt es in Hamburg nicht.
Bei Falschparkern
Steht trotz Halteverbot ein Fahrzeug in der Zone:
- Kontaktieren Sie Polizei oder Ordnungsamt
- Zeigen Sie Ihren Bescheid vor
- Zeigen Sie das Aufstellprotokoll (Nachweis der Vorwarnzeit)
Die Behörde kann das Fahrzeug abschleppen lassen. Kosten trägt der Falschparker.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Polizeikommissariat.