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Leipzig

Halteverbot Beantragen

Antrag stellen, Unterlagen und Bearbeitungszeit.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement
Abteilung
Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement
Adresse
Technisches Rathaus, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig
Telefon
0341/115

Halteverbot beantragen Sie in Leipzig bei der Straßenverkehrsbehörde im Verkehrs- und Tiefbauamt. Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Umzug ein. E-Mail-Anträge werden oft am schnellsten bearbeitet.

Antrag stellen

Die Straßenverkehrsbehörde im Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig ist für alle temporären Halteverbote zuständig. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen.

  1. Per E-Mail an vta-umzuege@leipzig.de (empfohlen, oft schneller)
  2. Online über das sächsische Serviceportal
  3. Per Fax an 0341/123-3485
  4. Per Post

Tipp: E-Mail-Anträge werden oft schneller bearbeitet als Post. Expressbearbeitung gibt es nicht.

Kontaktdaten Straßenverkehrsbehörde:

  • Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement
  • Technisches Rathaus, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig
  • Telefon: 0341/115
  • Fax: 0341/123-3485
  • E-Mail: vta-umzuege@leipzig.de
  • Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00-16:30 Uhr, Fr 08:00-15:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben und Unterlagen:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Halteverbot
  • Ort der Sperrung (Straße, Hausnummer)
  • Zu beanspruchende Fläche (Länge in Metern)
  • Dauer der Sperrung (Datum, Uhrzeiten)
  • Übersichtsplan oder Skizze
  • Verkehrszeichenplan

Wichtig: Vergessen Sie den Verkehrszeichenplan und den Übersichtsplan nicht. Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Bearbeitungszeit

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin ein.

Wichtige Fristen:

  • Antrag: Mindestens 14 Tage vor gewünschtem Termin
  • Schilder aufstellen: 3 volle Tage vor Verbotsbeginn

Eine Expressbearbeitung gibt es nicht.

Hinweis: Die Straßenverkehrsbehörde stellt nur die verkehrsrechtliche Anordnung aus. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat organisieren. Mehr zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur die Straßenverkehrsbehörde Leipzig.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange vorher muss ich beantragen?

Mindestens 14 Tage vor dem Umzugsbeginn.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja, über das sächsische Serviceportal oder per E-Mail (wird empfohlen).

Welche Unterlagen brauche ich?

Antrag mit Name, Grund, Ort, Fläche, Dauer, Übersichtsplan und Verkehrszeichenplan.

Wer ist in Leipzig zuständig?

Die Straßenverkehrsbehörde im Verkehrs- und Tiefbauamt.

Welcher Antragsweg ist am schnellsten?

E-Mail an vta-umzuege@leipzig.de wird oft am schnellsten bearbeitet.