Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Schleswig-Holstein beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständige Behörde
Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
Die zuständige untere Jagdbehörde richtet sich nach dem Wohnsitzkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Öffnen Sie geben Sie Ihren Wohnort und Ihr Anliegen an, das Portal zeigt dann die konkrete zuständige Behörde mit Adresse und Link zur lokalen Seite.
Schritt für Schritt zum Jagdschein
- Jagdschule oder Kreisjägerschaft finden: Suchen Sie eine anerkannte Jagdschule oder Kreisjägerschaft in Schleswig-Holstein, die eine Jägerausbildung nach der Jägerprüfungsverordnung anbietet.
- Jägerausbildung absolvieren: Nehmen Sie an einem Jägerausbildungskurs mit der vorgeschriebenen Mindeststundenzahl teil und erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse in allen Prüfungsfächern.
- Zur Jägerprüfung anmelden: Stellen Sie schriftlich oder, sofern angeboten, online einen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzkreises und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, Teilnahmebestätigung, Passfoto) ein.
- Jägerprüfung ablegen: Legen Sie die dreiteilige Jägerprüfung ab: zunächst den schriftlichen Teil (180 Minuten), dann die Schießprüfung (Büchse und Flinte) und abschließend die mündlich-praktische Prüfung.
- Jagdschein beantragen: Reichen Sie nach bestandener Prüfung den ausgefüllten Antrag auf Erteilung des Jagdscheins mit allen erforderlichen Unterlagen (Jägerprüfungszeugnis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Lichtbild, Personalausweis) per Post, persönlich oder online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ein.
- Jagdschein erhalten: Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung und Bearbeitung durch die Behörde (mehrere Wochen) erhalten Sie Ihren Jagdschein und können die Jagd legal ausüben.
Benötigte Unterlagen
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
Bei Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Bisheriger Jagdschein (sofern vorhanden)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Jägerprüfungszeugnis
- Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz bei Tagesjagdschein)
Antragswege
Erstantrag
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliches Erscheinen ist für die reine Antragstellung in der Regel nicht zwingend erforderlich; Identität und Unterschrift können über Unterlagen bzw. bei Abholung überprüft werden.
- Post: Einreichen per Post mit unterschriebenem Formular bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
Verlängerung
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliche Abgabe bei der unteren Jagdbehörde möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
- Post: Unterlagen können per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung eingereicht werden (Hinweis des Kreises Steinburg).
Bei Verlust
- Persönlich (erforderlich): Bei Verlust des Jagdscheins ist unverzüglich die zuständige untere Jagdbehörde zu informieren, die ein Duplikat ausstellt.
- Post: Antrag auf Ersatzjagdschein kann schriftlich per Post eingereicht werden.
Bei Zuzug
- Online: verfügbar
- Persönlich: Antragstellung bei der unteren Jagdbehörde des neuen Wohnsitzkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
- Post: Einreichen per Post mit unterschriebenem Formular bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Häufig gestellte Fragen
Was änderte sich mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes Schleswig-Holstein im Januar 2024?
Mit der zum 26. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle des Landesjagdgesetzes wurde der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen (bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit), die Nutria jagdrechtlich eingestuft (ganzjährige Jagdzeit), der Einsatz von Nachtsichttechnik auf Haarraubwild und Nutria erweitert sowie Gruppenabschusspläne und ein Schießnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild eingeführt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Schleswig-Holstein?
Eine gesetzliche Maximalfrist ist weder im BJagdG noch im LJagdG normiert. Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, da unter anderem eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie Zuverlässigkeits- und Verfassungsschutzabfragen eingeholt werden.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
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