Stuttgart
Halteverbot
Kompletter Ratgeber zu Halteverbot in Stuttgart: Antrag stellen, Kosten, Schilder aufstellen und Umzug.
Wichtige Fakten
- Behörde
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
- Adresse
- Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
- Telefon
- 0711 216-91138
- baustellen@stuttgart.de
- Gebühren
- 30–600 EUR
- Bearbeitungszeit
- Letzte Aktualisierung
Ratgeber-Kapitel
Kosten
Ein Halteverbot in Stuttgart kostet Amtsgebühren nach einem gestaffelten System. Die Gebühren richten sich nach Dauer und Anzahl der Zonen. 30 EUR für 1 Tag (Einzelzone), 50 EUR für bis zu 1 Woche usw.
Weiterlesen →Schild aufstellen
Halteverbot-Schilder in Stuttgart müssen rechtzeitig aufgestellt werden. Die Aufstellfrist beträgt 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots. Wichtig: Nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen die Schilder aufstellen.
Weiterlesen →Umzug
Ein Halteverbot erleichtert Ihren Umzug in Stuttgart erheblich. Sie haben freie Parkplätze direkt vor der Tür und sparen Zeit am Umzugstag. Das Amt für öffentliche Ordnung ist die zentrale Anlaufstelle.
Weiterlesen →Beantragen
Halteverbot beantragen Sie in Stuttgart beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde. Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Umzug ein.
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