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Stuttgart

Halteverbot Kosten

Amtsgebühren, Schilderkosten und Gesamtkosten berechnen.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
Abteilung
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
Adresse
Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 216-91138
Halteverbot Kosten in Stuttgart
Position Kosten
1 Tag 30 EUR (45 EUR multiple zones)
bis 1 Woche 50 EUR (85 EUR multiple zones)
bis 1 Monat 100 EUR (185 EUR multiple zones)
bis 3 Monate 150 EUR
bis 6 Monate 300 EUR
bis 1 Jahr 600 EUR
Schilderkosten separat

Ein Halteverbot in Stuttgart kostet Amtsgebühren nach einem gestaffelten System. Die Gebühren richten sich nach Dauer und Anzahl der Zonen. 30 EUR für 1 Tag (Einzelzone), 50 EUR für bis zu 1 Woche usw.

Amtsgebühren

Das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart berechnet die Gebühren nach Dauer und Anzahl der Zonen.

Gebührenübersicht Einzelzone:

{% table %}

  • Zeitraum
  • Gebühr

  • 1 Tag
  • 30 EUR

  • bis 1 Woche
  • 50 EUR

  • bis 1 Monat
  • 100 EUR

  • bis 3 Monate
  • 150 EUR

  • bis 6 Monate
  • 300 EUR

  • bis 1 Jahr
  • 600 EUR {% /table %}

Bei mehreren Zonen:

{% table %}

  • Zeitraum
  • Gebühr

  • 1 Tag
  • 45 EUR

  • bis 1 Woche
  • 85 EUR

  • bis 1 Monat
  • 185 EUR {% /table %}

Für einen typischen Umzug (1-2 Tage) zahlen Sie also 30 bis 50 EUR Amtsgebühr.

Wichtig: Die Kosten für die Beschilderung sind bei den Anbietern zu erfragen. Diese sind nicht in der Amtsgebühr enthalten.

Schilderkosten

In Stuttgart gibt es eine Besonderheit: Die Schilder können nur vom Bauhof oder einer qualifizierten Fachfirma aufgestellt werden. Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen.

Die Kosten für Schildermiete und Aufstellung erfragen Sie direkt beim Bauhof oder bei einer Fachfirma. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen können.

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:

  1. Amtsgebühr (30-50 EUR für 1 Tag bis 1 Woche)
  2. Schilderaufstellung durch Bauhof oder Fachfirma

Typische Gesamtkosten für einen Umzug:

  • Die Amtsgebühr ist klar definiert (30-50 EUR)
  • Schilderkosten variieren je nach Anbieter

Selbst machen oder Dienstleister

Eigenantrag:

  • Sie stellen den Antrag selbst beim Amt
  • Die Schilder werden durch Bauhof oder Fachfirma aufgestellt
  • Kosten: Amtsgebühr + Aufstellkosten
  • Vorteil: Klare Gebührenstruktur

Umzugsunternehmen:

  • Viele Umzugsunternehmen bieten den kompletten Service an
  • Vorteil: Kein Aufwand, alles aus einer Hand

Wichtiger Unterschied zu anderen Städten: In Stuttgart dürfen Sie die Schilder nicht selbst aufstellen. Der Aufstell-Service ist daher obligatorisch.

Abschleppkosten

Bei Falschparkern in Ihrer Zone können die Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter.

Achtung: Ist die 72-Stunden-Frist nicht eingehalten, erfolgen notwendige Abschleppmaßnahmen auf Kosten des Genehmigungsinhabers (also Ihnen).

Spartipps

So sparen Sie bei Ihrem Halteverbot in Stuttgart:

  • Frühzeitig beantragen: Mindestens 2 Wochen vorher
  • Dauer minimieren: 1 Tag kostet 30 EUR, bis 1 Woche 50 EUR
  • 72-Stunden-Frist einhalten: Sonst tragen Sie die Abschleppkosten

Mehr zur Antragstellung im Beantragen-Ratgeber. Details zur Schilderaufstellung im Schilder-Ratgeber.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Halteverbot in Stuttgart?

30 EUR für 1 Tag oder 50 EUR für bis zu 1 Woche (Einzelzone).

Was kostet es bei mehreren Zonen?

45 EUR für 1 Tag oder 85 EUR für bis zu 1 Woche bei mehreren Zonen.

Sind die Schilder in der Gebühr enthalten?

Nein, die Beschilderungskosten sind bei den Anbietern zu erfragen.

Kann ich die Schilder selbst aufstellen?

Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen aufstellen.

Wer trägt die Abschleppkosten bei Falschparkern?

Der Fahrzeughalter trägt die Kosten, aber nur wenn die 72-Stunden-Frist eingehalten wurde.