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Stuttgart

Halteverbot Schild Aufstellen

Aufstellfrist, Wer darf aufstellen und Kennzeichen notieren.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
Abteilung
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
Adresse
Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 216-91138

Halteverbot-Schilder in Stuttgart müssen rechtzeitig aufgestellt werden. Die Aufstellfrist beträgt 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots. Wichtig: Nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen die Schilder aufstellen.

72 Stunden Aufstellfrist

Nur Bauhof oder Fachfirma

Aufstellfrist

In Stuttgart müssen die Halteverbot-Schilder mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden.

Beispiel: Umzug am Samstag um 8:00 Uhr

  • Schilder müssen spätestens am Mittwoch um 8:00 Uhr stehen

Wichtige Warnung: Ist die 72-Stunden-Frist nicht eingehalten, erfolgen notwendige Abschleppmaßnahmen auf Kosten des Genehmigungsinhabers. Sie tragen dann die Abschleppkosten selbst statt der Fahrzeughalter.

Wer darf aufstellen

In Stuttgart gibt es eine strenge Regelung: Die Schilder können nur aufgestellt werden durch:

  1. Bauhof/Straßenmeisterei (zuständiger Straßenbaulastträger)
  2. Qualifizierte Fachfirma mit Sachkundenachweis

Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen können.

Kontaktieren Sie den Bauhof oder eine Fachfirma rechtzeitig, um die Aufstellung zu organisieren.

Kennzeichen notieren

Bei der Aufstellung der Schilder müssen die amtlichen Kennzeichen aller ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge schriftlich festgehalten werden.

So führen Sie die Liste:

  1. Bei Aufstellung der Schilder alle geparkten Fahrzeuge notieren
  2. Kennzeichen jedes Fahrzeugs aufschreiben
  3. Datum und Uhrzeit der Aufstellung vermerken
  4. Fotos der aufgestellten Schilder machen

Diese Dokumentation ist wichtig für den Fall von Falschparkern am Umzugstag.

Falschparker

Was tun, wenn trotz Halteverbot ein Fahrzeug in Ihrer Zone steht?

Vorgehen bei Falschparkern:

  1. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug auf Ihrer Liste steht
  2. Wenn nein: Abschleppwesen der Stadt Stuttgart kontaktieren

Abschleppkosten:

  • Bei eingehaltener 72-Stunden-Frist: Fahrzeughalter trägt die Kosten
  • Bei nicht eingehaltener Frist: Sie tragen die Kosten

Häufige Fehler

Vermeiden Sie diese Fehler in Stuttgart:

  • Schilder zu spät aufgestellt (weniger als 72 Stunden vorher) → Sie tragen Abschleppkosten
  • Schilder selbst aufgestellt → Nicht erlaubt, Genehmigung kann unwirksam sein
  • Kennzeichen nicht notiert → Probleme beim Nachweis von Falschparkern

Häufig gestellte Fragen

Wann müssen die Schilder aufgestellt werden?

72 Stunden (3 volle Tage) vor dem geplanten Halteverbot.

Kann ich die Schilder selbst aufstellen?

Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma mit Sachkundenachweis.

Was passiert bei zu später Aufstellung?

Abschleppkosten gehen auf Ihre Rechnung statt auf die der Falschparker.

Muss ich die Kennzeichen notieren?

Ja, alle Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge müssen schriftlich festgehalten werden.

Wer trägt die Abschleppkosten bei Falschparkern?

Der Fahrzeughalter, aber nur wenn die 72-Stunden-Frist eingehalten wurde.