Stuttgart
Halteverbot Schild Aufstellen
Aufstellfrist, Wer darf aufstellen und Kennzeichen notieren.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
- Abteilung
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
- Adresse
- Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
- Telefon
- 0711 216-91138
- baustellen@stuttgart.de
Halteverbot-Schilder in Stuttgart müssen rechtzeitig aufgestellt werden. Die Aufstellfrist beträgt 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots. Wichtig: Nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen die Schilder aufstellen.
72 Stunden Aufstellfrist
Nur Bauhof oder Fachfirma
Aufstellfrist
In Stuttgart müssen die Halteverbot-Schilder mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden.
Beispiel: Umzug am Samstag um 8:00 Uhr
- Schilder müssen spätestens am Mittwoch um 8:00 Uhr stehen
Wichtige Warnung: Ist die 72-Stunden-Frist nicht eingehalten, erfolgen notwendige Abschleppmaßnahmen auf Kosten des Genehmigungsinhabers. Sie tragen dann die Abschleppkosten selbst statt der Fahrzeughalter.
Wer darf aufstellen
In Stuttgart gibt es eine strenge Regelung: Die Schilder können nur aufgestellt werden durch:
- Bauhof/Straßenmeisterei (zuständiger Straßenbaulastträger)
- Qualifizierte Fachfirma mit Sachkundenachweis
Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Kontaktieren Sie den Bauhof oder eine Fachfirma rechtzeitig, um die Aufstellung zu organisieren.
Kennzeichen notieren
Bei der Aufstellung der Schilder müssen die amtlichen Kennzeichen aller ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge schriftlich festgehalten werden.
So führen Sie die Liste:
- Bei Aufstellung der Schilder alle geparkten Fahrzeuge notieren
- Kennzeichen jedes Fahrzeugs aufschreiben
- Datum und Uhrzeit der Aufstellung vermerken
- Fotos der aufgestellten Schilder machen
Diese Dokumentation ist wichtig für den Fall von Falschparkern am Umzugstag.
Falschparker
Was tun, wenn trotz Halteverbot ein Fahrzeug in Ihrer Zone steht?
Vorgehen bei Falschparkern:
- Prüfen Sie, ob das Fahrzeug auf Ihrer Liste steht
- Wenn nein: Abschleppwesen der Stadt Stuttgart kontaktieren
Abschleppkosten:
- Bei eingehaltener 72-Stunden-Frist: Fahrzeughalter trägt die Kosten
- Bei nicht eingehaltener Frist: Sie tragen die Kosten
Häufige Fehler
Vermeiden Sie diese Fehler in Stuttgart:
- Schilder zu spät aufgestellt (weniger als 72 Stunden vorher) → Sie tragen Abschleppkosten
- Schilder selbst aufgestellt → Nicht erlaubt, Genehmigung kann unwirksam sein
- Kennzeichen nicht notiert → Probleme beim Nachweis von Falschparkern
Häufig gestellte Fragen
Wann müssen die Schilder aufgestellt werden?
72 Stunden (3 volle Tage) vor dem geplanten Halteverbot.
Kann ich die Schilder selbst aufstellen?
Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma mit Sachkundenachweis.
Was passiert bei zu später Aufstellung?
Abschleppkosten gehen auf Ihre Rechnung statt auf die der Falschparker.
Muss ich die Kennzeichen notieren?
Ja, alle Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge müssen schriftlich festgehalten werden.
Wer trägt die Abschleppkosten bei Falschparkern?
Der Fahrzeughalter, aber nur wenn die 72-Stunden-Frist eingehalten wurde.