Stuttgart
Halteverbot Umzug
Wann sinnvoll, Zeitplanung und Checkliste für den Umzugstag.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
- Abteilung
- Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
- Adresse
- Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
- Telefon
- 0711 216-91138
- baustellen@stuttgart.de
Ein Halteverbot erleichtert Ihren Umzug in Stuttgart erheblich. Sie haben freie Parkplätze direkt vor der Tür und sparen Zeit am Umzugstag. Das Amt für öffentliche Ordnung ist die zentrale Anlaufstelle.
Mindestens 2 Wochen vorher beantragen
Nur Bauhof oder Fachfirma für Schilderaufstellung
Wann ist ein Halteverbot sinnvoll?
Ein Halteverbot lohnt sich besonders in diesen Situationen:
- Enge Straßen ohne ausreichend Parkplätze
- Innenstadtlage mit hohem Parkdruck
- Großer Umzug mit viel Mobiliar und mehreren Fahrten
- Umzugswagen braucht Platz direkt vor dem Haus
Vorteile eines Halteverbots:
- Garantierte Parkplätze am Umzugstag
- Kürzere Wege zwischen Wohnung und Umzugswagen
- Weniger Stress und schnellerer Ablauf
- Kein Risiko, keinen Parkplatz zu finden
Zeitplanung
Die richtige Zeitplanung ist entscheidend für einen erfolgreichen Umzug mit Halteverbot.
Zeitlicher Ablauf:
| Wann | Was |
|---|---|
| Mindestens 2 Wochen vorher | Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung stellen |
| Nach Genehmigung | Bauhof oder Fachfirma für Schilderaufstellung kontaktieren |
| 3 Tage vor Umzug | Schilder durch Bauhof/Fachfirma aufstellen lassen |
| Am Aufstelltag | Kennzeichen geparkter Fahrzeuge notieren |
| Am Umzugstag | Halteverbotszone nutzen |
| Nach dem Umzug | Schilder abbauen lassen |
Wichtige Fristen in Stuttgart:
- Antrag: Mindestens 2 Wochen vorher
- Schilder: 72 Stunden (3 volle Tage) vor Verbotsbeginn
Wichtig: Die Schilder dürfen nur vom Bauhof oder einer qualifizierten Fachfirma aufgestellt werden.
Checkliste für Ihren Umzug
Folgen Sie dieser Checkliste für einen reibungslosen Ablauf:
Mindestens 2 Wochen vor dem Umzug:
- Termin für den Umzug festlegen
- Benötigte Länge der Zone berechnen
- Antrag vorbereiten (Name, Adressen, Telefon, Zweck, Datum, Zeitraum, Bereich, Länge)
- Antrag einreichen (formlos, PDF oder online)
Nach Erhalt der Genehmigung:
- Bauhof oder Fachfirma für Schilderaufstellung kontaktieren
- Aufstelltermin planen (3 Tage vor Umzug)
3 Tage vor dem Umzug:
- Schilder durch Bauhof/Fachfirma aufstellen lassen
- Kennzeichen aller geparkten Fahrzeuge schriftlich notieren
- Fotos der aufgestellten Schilder machen
- Genehmigung griffbereit aufbewahren
Am Umzugstag:
- Zone auf Freihaltung prüfen
- Bei Falschparkern: Abschleppwesen kontaktieren
- Umzug durchführen
Nach dem Umzug:
- Schilder abbauen lassen
Falschparker am Umzugstag
Was tun, wenn trotz Halteverbot ein Fahrzeug in Ihrer Zone steht?
Vorgehen bei Falschparkern:
- Prüfen Sie, ob das Fahrzeug auf Ihrer Kennzeichenliste steht
- Wenn ja: Das Fahrzeug war vor dem Halteverbot da
- Wenn nein: Abschleppwesen der Stadt Stuttgart kontaktieren
Abschleppkosten:
- Bei eingehaltener 72-Stunden-Frist: Fahrzeughalter trägt die Kosten
- Bei nicht eingehaltener Frist: Sie tragen die Kosten
Besonderheit Stuttgart
Stuttgart hat eine wichtige Besonderheit: Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen.
Die Schilder können nur aufgestellt werden durch:
- Bauhof/Straßenmeisterei (Straßenbaulastträger)
- Qualifizierte Fachfirma mit Sachkundenachweis
Planen Sie daher rechtzeitig die Beauftragung des Bauhofs oder einer Fachfirma ein.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für jeden Umzug ein Halteverbot?
Nicht zwingend, aber es erleichtert den Umzug erheblich und spart Zeit am Umzugstag.
Wie lange vorher muss ich beantragen?
Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.
Wann müssen die Schilder stehen?
72 Stunden (3 volle Tage) vor dem Umzugstermin.
Kann ich die Schilder selbst aufstellen?
Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen aufstellen.
Was mache ich bei Falschparkern am Umzugstag?
Abschleppwesen kontaktieren, Kosten trägt der Fahrzeughalter (bei eingehaltener Frist).