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Stuttgart

Halteverbot Umzug

Wann sinnvoll, Zeitplanung und Checkliste für den Umzugstag.

Stand:

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Zuständige Behörde

Name
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
Abteilung
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
Adresse
Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 216-91138

Ein Halteverbot erleichtert Ihren Umzug in Stuttgart erheblich. Sie haben freie Parkplätze direkt vor der Tür und sparen Zeit am Umzugstag. Das Amt für öffentliche Ordnung ist die zentrale Anlaufstelle.

Mindestens 2 Wochen vorher beantragen

Nur Bauhof oder Fachfirma für Schilderaufstellung

Wann ist ein Halteverbot sinnvoll?

Ein Halteverbot lohnt sich besonders in diesen Situationen:

  • Enge Straßen ohne ausreichend Parkplätze
  • Innenstadtlage mit hohem Parkdruck
  • Großer Umzug mit viel Mobiliar und mehreren Fahrten
  • Umzugswagen braucht Platz direkt vor dem Haus

Vorteile eines Halteverbots:

  • Garantierte Parkplätze am Umzugstag
  • Kürzere Wege zwischen Wohnung und Umzugswagen
  • Weniger Stress und schnellerer Ablauf
  • Kein Risiko, keinen Parkplatz zu finden

Zeitplanung

Die richtige Zeitplanung ist entscheidend für einen erfolgreichen Umzug mit Halteverbot.

Zeitlicher Ablauf:

Wann Was
Mindestens 2 Wochen vorher Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung stellen
Nach Genehmigung Bauhof oder Fachfirma für Schilderaufstellung kontaktieren
3 Tage vor Umzug Schilder durch Bauhof/Fachfirma aufstellen lassen
Am Aufstelltag Kennzeichen geparkter Fahrzeuge notieren
Am Umzugstag Halteverbotszone nutzen
Nach dem Umzug Schilder abbauen lassen

Wichtige Fristen in Stuttgart:

  • Antrag: Mindestens 2 Wochen vorher
  • Schilder: 72 Stunden (3 volle Tage) vor Verbotsbeginn

Wichtig: Die Schilder dürfen nur vom Bauhof oder einer qualifizierten Fachfirma aufgestellt werden.

Checkliste für Ihren Umzug

Folgen Sie dieser Checkliste für einen reibungslosen Ablauf:

Mindestens 2 Wochen vor dem Umzug:

  • Termin für den Umzug festlegen
  • Benötigte Länge der Zone berechnen
  • Antrag vorbereiten (Name, Adressen, Telefon, Zweck, Datum, Zeitraum, Bereich, Länge)
  • Antrag einreichen (formlos, PDF oder online)

Nach Erhalt der Genehmigung:

  • Bauhof oder Fachfirma für Schilderaufstellung kontaktieren
  • Aufstelltermin planen (3 Tage vor Umzug)

3 Tage vor dem Umzug:

  • Schilder durch Bauhof/Fachfirma aufstellen lassen
  • Kennzeichen aller geparkten Fahrzeuge schriftlich notieren
  • Fotos der aufgestellten Schilder machen
  • Genehmigung griffbereit aufbewahren

Am Umzugstag:

  • Zone auf Freihaltung prüfen
  • Bei Falschparkern: Abschleppwesen kontaktieren
  • Umzug durchführen

Nach dem Umzug:

  • Schilder abbauen lassen

Falschparker am Umzugstag

Was tun, wenn trotz Halteverbot ein Fahrzeug in Ihrer Zone steht?

Vorgehen bei Falschparkern:

  1. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug auf Ihrer Kennzeichenliste steht
  2. Wenn ja: Das Fahrzeug war vor dem Halteverbot da
  3. Wenn nein: Abschleppwesen der Stadt Stuttgart kontaktieren

Abschleppkosten:

  • Bei eingehaltener 72-Stunden-Frist: Fahrzeughalter trägt die Kosten
  • Bei nicht eingehaltener Frist: Sie tragen die Kosten

Besonderheit Stuttgart

Stuttgart hat eine wichtige Besonderheit: Sie dürfen die Schilder nicht selbst aufstellen.

Die Schilder können nur aufgestellt werden durch:

  • Bauhof/Straßenmeisterei (Straßenbaulastträger)
  • Qualifizierte Fachfirma mit Sachkundenachweis

Planen Sie daher rechtzeitig die Beauftragung des Bauhofs oder einer Fachfirma ein.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für jeden Umzug ein Halteverbot?

Nicht zwingend, aber es erleichtert den Umzug erheblich und spart Zeit am Umzugstag.

Wie lange vorher muss ich beantragen?

Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.

Wann müssen die Schilder stehen?

72 Stunden (3 volle Tage) vor dem Umzugstermin.

Kann ich die Schilder selbst aufstellen?

Nein, nur Bauhof oder qualifizierte Fachfirma dürfen aufstellen.

Was mache ich bei Falschparkern am Umzugstag?

Abschleppwesen kontaktieren, Kosten trägt der Fahrzeughalter (bei eingehaltener Frist).