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Halte­verbot ignoriert: Strafen, Buß­gelder und Abschleppkosten

Was kostet Falschparken im Halteverbot? Alle Bußgelder für Zeichen 283 und 286 plus Abschleppkosten (120-250€) im Überblick.

Stand: 10. Januar 2026 · Quellen geprüft

Einleitung

Sie haben im Halteverbot geparkt und einen Strafzettel bekommen? Oder Ihr Auto wurde sogar abgeschleppt? Hier erfahren Sie, welche Bußgelder bei Verstößen gegen Halteverbote drohen und was Abschleppen wirklich kostet.


Bußgelder bei Verstoß gegen Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot)

VerstoßBußgeld
Halten (ohne Behinderung)20 €
Halten mit Behinderung35 €
Parken (bis 15 Min.)25 €
Parken mit Behinderung40 €
Parken länger als 15 Min.30 €
Parken länger als 15 Min. + Behinderung45 €
Parken länger als 1 Stunde40 €
Parken länger als 1 Stunde + Behinderung50 €

Bußgelder bei Verstoß gegen Zeichen 286 (Eingeschränktes Halteverbot)

Bei Zeichen 286 ist Halten bis 3 Minuten erlaubt. Bußgelder gibt es nur fürs Parken:

VerstoßBußgeld
Parken (bis 15 Min.)25 €
Parken mit Behinderung40 €
Parken länger als 15 Min.30 €
Parken länger als 15 Min. + Behinderung45 €
Parken länger als 1 Stunde40 €
Parken länger als 1 Stunde + Behinderung50 €

Was bedeutet “mit Behinderung”?

“Behinderung” liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Fahrzeug eingeschränkt werden:

  • Andere Autos müssen ausweichen
  • Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen
  • Radfahrer werden behindert
  • Rettungsfahrzeuge könnten blockiert werden

Wichtig: Auch wenn niemand tatsächlich behindert wurde, reicht die mögliche Behinderung für das höhere Bußgeld.


Wann wird abgeschleppt?

Das Ordnungsamt darf abschleppen lassen, wenn:

  • Ihr Fahrzeug den Verkehr behindert
  • Sie in einer Feuerwehrzufahrt stehen
  • Ein mobiles Halteverbot (z.B. für Umzug) gilt und Sie nicht weggefahren sind
  • Sie auf einem Behindertenparkplatz stehen (ohne Berechtigung)
  • Eine Gefährdung vorliegt

Bei normalem Halteverbot ohne Behinderung wird in der Regel nicht sofort abgeschleppt, aber darauf verlassen sollten Sie sich nicht.


Abschleppkosten: Damit müssen Sie rechnen

PostenKosten (ca.)
Abschleppvorgang100–200 €
Verwahrgebühr (pro Tag)10–25 €
Verwaltungsgebühr20–50 €
Gesamt120–300 €

Die Kosten variieren je nach Stadt und Abschleppunternehmen. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg sind die Kosten tendenziell höher.

Dazu kommt: Das Bußgeld für den ursprünglichen Verstoß (25–50 €).


Punkte in Flensburg?

Für einfaches Falschparken im Halteverbot gibt es keine Punkte in Flensburg. Punkte gibt es erst bei:

  • Parken auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen
  • Parken mit Gefährdung
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen

Was tun, wenn das Auto abgeschleppt wurde?

  1. Polizei anrufen (110) – die können sagen, ob abgeschleppt wurde und wohin
  2. Abstellplatz aufsuchen – meist bei der Polizei oder einem Abschleppgelände
  3. Kosten bezahlen – bar oder EC-Karte, Rechnung wird vor Ort ausgestellt
  4. Fahrzeugschein mitbringen – ohne Nachweis der Halterschaft kein Auto

Mobiles Halteverbot: Besonderheiten

Bei temporären Halteverboten (z.B. für Umzüge) gelten besondere Regeln:

  • Das Schild muss mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt werden
  • Steht Ihr Auto dort schon, bevor das Schild kam? → Abschleppen trotzdem möglich, aber Sie können Kosten anfechten
  • Dokumentiere das Schild mit Fotos inkl. Datum/Uhrzeit

Häufige Fragen

Kann ich gegen das Bußgeld Einspruch einlegen? Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Erfolgsaussichten bestehen bei:

  • Fehlerhafter Beschilderung
  • Schild war nicht erkennbar
  • Schild wurde zu spät aufgestellt (mobile Halteverbote)

Muss ich die Abschleppkosten zahlen, wenn das Schild erst später aufgestellt wurde? Nein. Wenn das mobile Halteverbot weniger als 72 Stunden stand, bevor abgeschleppt wurde, können Sie die Abschleppkosten zurückfordern.

Bekomme ich einen Strafzettel, auch wenn ich nur kurz gehalten habe? Bei Zeichen 283: Ja, auch kurzes Halten ist verboten. Bei Zeichen 286: Nein, bis 3 Minuten Halten ist erlaubt.


Zusammenfassung

VerstoßBußgeldAbschleppen?
Halten (Zeichen 283)20–35 €Selten
Parken (beide Zeichen)25–50 €Möglich bei Behinderung
Abschleppen+120–300 €

Quellen

  • Bußgeldkatalog – Halteverbot (bussgeldkatalog.org)
  • StVO § 12 – Halten und Parken (gesetze-im-internet.de)
  • ADAC – Abschleppkosten (adac.de)
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