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Halte­verbot Kosten: Was zahlt man in Berlin, Hamburg, Dortmund und Frankfurt?

Halteverbot Kosten im Vergleich: Was zahlt man in Berlin, Hamburg, Dortmund und Frankfurt? Behördengebühren, Schilderkosten und Gesamtkosten.

Stand: 21. April 2026 · Redaktionell geprüft

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Die Gesamtkosten für ein Halteverbot bestehen aus zwei Teilen:

1. Behördliche Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 Abs. 6 StVO)

2. Schilderkosten für Miete, Aufstellung und Abholung der mobilen Halteverbotsschilder

Die behördliche Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Die Schilderkosten hängen davon ab, ob ein Dienstleister beauftragt wird oder die Schilder selbst gemietet werden.

Halteverbot Kosten in Berlin

Die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks erhebt die Gebühren. Die Mindestgebühr beträgt 21 EUR. Die Gesamtkosten richten sich nach Aufwand und Dauer.

Für einen typischen Umzug (1 Tag, eine Straßenseite) fallen insgesamt 250 bis 350 EUR an. Darin enthalten sind die Behördengebühr, Schildermiete (50 bis 80 EUR pro Stück) und Aufstellkosten (100 bis 200 EUR). Am Wochenende wird ein Zuschlag von 50 % erhoben.

Halteverbot in Berlin →

Halteverbot Kosten in Hamburg

Das zuständige Polizeikommissariat erhebt Gebühren zwischen 30 und 200 EUR, abhängig von Dauer und Umfang der Halteverbotszone. Die Kosten für Schilder kommen separat hinzu.

Bei Beauftragung eines Dienstleisters liegen die Gesamtkosten entsprechend höher. Bei Antragstellung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich.

Halteverbot in Hamburg →

Halteverbot Kosten in Dortmund

Das Tiefbauamt (Straßenverkehrsbehörde) berechnet die Gebühr pauschal: 30 EUR für einen Tag, 40 EUR für mehrere Tage. Es gibt keinen Meter-Zuschlag.

Privatpersonen können den Antrag nicht direkt stellen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen Dienstleister oder eine Umzugsfirma. Deren Kosten für Antragstellung und Schilderservice kommen zur Behördengebühr hinzu.

Halteverbot in Dortmund →

Halteverbot Kosten in Frankfurt am Main

Das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main berechnet 45 EUR für eine Halteverbotszone von bis zu einer Woche. Eine Verlängerung kostet 50 % Aufschlag. Fachfirmen mit Jahresgenehmigung zahlen ggf. abweichende Sätze.

Halteverbot in Frankfurt am Main →

Gesamtvergleich

StadtBehördengebührBerechnungsmodell
BerlinAb 21 EUR (Umzug gesamt 250 bis 350 EUR)Nach Aufwand und Dauer
Hamburg30 bis 200 EUR + Schilder separatNach Dauer und Umfang
Dortmund30 EUR (1 Tag), 40 EUR (mehrere Tage)Pauschal
Frankfurt45 EUR (bis 1 Woche), +50 % VerlängerungPauschal pro Woche

Häufige Fragen

Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Bei einem beruflich bedingten Umzug ja. Die Halteverbotskosten zählen zu den Umzugskosten und können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wer zahlt das Halteverbot bei Bauarbeiten?

Der Bauherr oder die beauftragte Baufirma. Die Kosten sind Teil der Baunebenkosten.

Gibt es Ermäßigungen?

In den meisten Städten nicht. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt.

Was passiert, wenn nicht bezahlt wird?

Die Genehmigung wird nicht erteilt. Ohne Genehmigung dürfen keine Schilder aufgestellt werden.

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