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Häufige Fragen zur E-Auto Förderung 2026

Antworten auf die 10 häufigsten Fragen zu Portal, Fristen, Einkommen, Leasing und mehr.

Wann wird der Antrag bearbeitet und wann kommt das Geld?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen dauert die Prüfung in der Regel 4–8 Wochen. Bei Engpässen kann es länger dauern. Der Status Ihres Antrags ist jederzeit im Online-Portal einsehbar. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf die angegebene IBAN.
Was genau ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) und wo finde ich es?
Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag im Steuerbescheid nach Abzug aller Freibeträge und Sonderausgaben. Sie finden ihn in Ihrem Einkommensteuerbescheid in der Zeile 'Zu versteuerndes Einkommen'. Bei Verheirateten zählt das gemeinsame zvE geteilt durch zwei. Für die Förderung werden die letzten zwei Steuerbescheide herangezogen — es gilt der Durchschnittswert.
Gibt es eine Haltefrist für das geförderte Fahrzeug?
Ja. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate nach der Zulassung auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Bei vorzeitigem Verkauf oder Abmeldung muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden. Übertragungen auf Familienangehörige können Sonderfälle sein — wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Kann ich auch ein geleastes E-Auto fördern lassen?
Ja, Leasing ist förderfähig. Der Leasingnehmer stellt den Antrag. Der Leasingvertrag ersetzt den Kaufvertrag als Pflichtdokument. Die Laufzeit muss mindestens 24 Monate betragen. Die Förderung fließt direkt an den Leasingnehmer — nicht an das Leasingunternehmen.
Lohnt es sich, jetzt zu kaufen, oder wird die Förderung noch besser?
Die aktuelle Förderung ist bis auf Weiteres unbefristet für BEV und FCEV. Für PHEV endet sie am 30. Juni 2027. Politische Änderungen sind jederzeit möglich, eine Garantie gibt es nicht. Wer sicher gehen will, kauft und stellt den Antrag sobald das Fahrzeug zugelassen ist.
Wie erstelle ich ein BundID-Konto?
Gehen Sie auf id.bund.de und wählen Sie die Registrierung. Sie können sich entweder mit dem Online-Personalausweis (NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät nötig) oder mit einem ELSTER-Zertifikat anmelden. Die Einrichtung dauert ca. 15–20 Minuten. Aktivieren Sie vorab die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, falls noch nicht geschehen.
Wird ein Plug-in-Hybrid (PHEV) gefördert?
Ja, unter Bedingungen. Der PHEV muss entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben. Außerdem muss der Kaufvertrag bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen sein. Die Förderhöhe ist geringer als bei BEV und entfällt bei zvE über 80.000 € vollständig.
Kann ich die THG-Prämie zusätzlich zur Kaufförderung nutzen?
Ja, die THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie) ist vollständig mit der Kaufförderung kombinierbar. Die THG-Prämie wird jährlich für das Einbringen der elektrischen Fahrleistung als CO₂-Minderungsnachweis ausgezahlt und beläuft sich je nach Marktlage auf ca. 150–400 € pro Jahr für PKW.
Gibt es eine Kaufpreisgrenze für das Fahrzeug?
Für BEV gilt derzeit keine pauschale Kaufpreisgrenze für Privatpersonen. Es muss sich jedoch um ein Serienfahrzeug handeln. Einzelne Förderprogramme einzelner Länder können eigene Preisgrenzen haben. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen des jeweiligen Programms im Vorfeld.
Werden Gebrauchtwagen oder Jahreswagen gefördert?
Nein. Die nationale E-Auto Förderung gilt ausschließlich für Neuzulassungen. Fahrzeuge mit einer Vorabzulassung (auch Tageszulassungen oder Jahreswagen) sind grundsätzlich nicht förderfähig, es sei denn, das Fahrzeug war weniger als 6 Monate zugelassen und wurde nie privat genutzt — informieren Sie sich im Einzelfall.

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