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Tipps & Ratgeber

Park­verbot auf Privat­grundstück: Haus­recht, Schilder & Ab­schleppen

Parkverbot auf Privatgrundstück: Darf man abschleppen lassen? Welche Schilder gelten? Hausrecht vs. StVO – Regeln und Kosten erklärt.

Einleitung

Jemand parkt auf deinem Grundstück – oder du siehst ein "Privatparkplatz – Abschleppen auf Kosten des Halters"-Schild. Darf man das einfach so? Auf Privatgrundstücken gelten andere Regeln als im öffentlichen Straßenverkehr. Hier erfährst du, was Hausrecht bedeutet und was Grundstückseigentümer dürfen.


StVO vs. Hausrecht

Öffentlicher Straßenraum (StVO)

  • Geregelt durch die Straßenverkehrsordnung
  • Halteverbote durch amtliche Verkehrszeichen
  • Bußgelder durch Ordnungsamt
  • Abschleppen durch Behörde

Privatgrundstück (Hausrecht)

  • Geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Parkverbot durch private Schilder oder mündliche Anweisung
  • Keine Bußgelder (Ordnungswidrigkeitsgesetz gilt nicht)
  • Abschleppen durch den Grundstückseigentümer (Besitzschutz)

Kernunterschied: Auf öffentlichen Straßen regelt der Staat das Parken. Auf Privatgrund entscheidet der Eigentümer.

Welche Schilder gelten auf Privatgrund?

Private Parkverbotsschilder

Private Schilder wie "Privatparkplatz – Parken verboten" oder "Nur für Mieter" haben keine StVO-Wirkung, sind aber zivilrechtlich bindend.

Das bedeutet:

  • Kein Bußgeld durch das Ordnungsamt
  • Aber: Abschleppen auf Kosten des Falschparkers
  • Und: Unterlassungsklage möglich

Was muss auf dem Schild stehen?

ElementErforderlich?
"Privatgrundstück" oder "Privatparkplatz"Empfohlen
"Parken verboten"Empfohlen
"Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt"Empfohlen
"Auf Kosten des Halters"Empfohlen
Name des EigentümersNicht zwingend
StVO-Zeichen (Zeichen 283/286)Nicht erlaubt (StVO nur für öffentlichen Raum)
Wichtig: Private Schilder dürfen nicht die amtlichen StVO-Verkehrszeichen verwenden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Abschleppen von Privatgrund

Wer darf abschleppen lassen?

Der Grundstückseigentümer oder eine von ihm beauftragte Person (z.B. Hausverwaltung).

Ablauf

1. Feststellung: Fahrzeug steht unberechtigt auf Privatgrund

2. Dokumentation: Fotos mit Zeitstempel

3. Abschleppunternehmen beauftragen: Eigentümer ruft Abschleppdienst

4. Kosten: Eigentümer zahlt zunächst vor

5. Kostenforderung: Eigentümer fordert Kosten vom Fahrzeughalter

Kosten

PostenBetrag
Abschleppen150–300 €
Verwahrung pro Tag10–25 €
Halterermittlung10–30 €
Gesamt170–355 €
### Wer zahlt?

Der Fahrzeughalter muss die Kosten erstatten. Der Anspruch ergibt sich aus dem BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag, § 683 BGB, oder Schadensersatz, § 823 BGB).


Wann darf nicht abgeschleppt werden?

Auch auf Privatgrund gibt es Grenzen:

  • Verhältnismäßigkeit: Bei leichtem Verstoß (z.B. 10 Minuten auf einem leeren Parkplatz) kann ein Gericht die Abschleppkosten als unverhältnismäßig werten
  • Kein Schild: Ohne erkennbares Parkverbot wird es schwieriger, Kosten einzufordern
  • Öffentlich zugängliche Privatfläche: z.B. Supermarktparkplatz – hier gelten Sonderregeln (AGB des Betreibers)


Supermarktparkplätze und Parkplatzbetreiber

Viele Parkplätze vor Supermärkten sind Privatgrund mit Parkzeitbegrenzung.

Typische Regeln

  • Parkscheibe auslegen (z.B. 90 Minuten)
  • Nur während des Einkaufs
  • Vertrag kommt durch Befahren zustande (AGB am Eingang)

Vertragsstrafe

Private Parkplatzbetreiber erheben oft eine Vertragsstrafe (kein Bußgeld!) bei Überschreitung:

Betreiber-TypVertragsstrafe
Supermarkt-Betreiber15–30 €
Professioneller Parkraumbewirtschafter20–40 €
Achtung: Manche Betreiber fordern überhöhte Beträge (80–100 €). Gerichte haben diese oft auf 20–30 € reduziert.

Häufige Fragen

Darf ich auf einem leeren Privatparkplatz kurz parken?

Rechtlich: Nein, wenn ein Parkverbot beschildert ist. Praktisch: Bei kurzer Dauer und leerem Parkplatz wird selten abgeschleppt, aber ein Vertragsstrafen-Schild ist trotzdem bindend.

Kann ich ein Parkverbot auf meinem Grundstück durchsetzen?

Ja. Als Eigentümer darfst du bestimmen, wer auf deinem Grundstück parkt. Stelle ein deutlich sichtbares Schild auf und beauftrage im Wiederholungsfall ein Abschleppunternehmen.

Darf ich selbst einen Falschparker blockieren (z.B. mit einem anderen Auto)?

Nein! Das wäre Nötigung (StGB § 240). Du darfst abschleppen lassen, aber nicht blockieren.

Was, wenn der Parkplatz nicht klar als privat erkennbar ist?

Ohne erkennbare Kennzeichnung ist es schwieriger, Abschleppkosten einzufordern. Ein Gericht könnte entscheiden, dass der Fahrer den privaten Charakter nicht erkennen konnte.


Zusammenfassung

  • StVO gilt nicht auf Privatgrund – Hausrecht statt Ordnungswidrigkeitsgesetz
  • Private Schilder: Kein Bußgeld, aber Abschleppen möglich
  • Abschleppkosten: 170–355 €, zahlt der Halter
  • StVO-Zeichen verboten: Private Schilder dürfen keine amtlichen Verkehrszeichen nutzen
  • Verhältnismäßigkeit: Gerichte prüfen, ob Abschleppen angemessen war
  • Supermarktparkplätze: Vertragsverhältnis, keine StVO


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Quellen

Stand: 29. Januar 2026