Hunting License in Baden-Württemberg
Annual hunting license from 116 EUR. Hunter exam, documents, application. Authority: Untere Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung).
Was suchen Sie?
Jagdschein Kosten
Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Baden-Württemberg. Scheinart oben wählen.
Jahresjagdschein
| Verwaltungsgebühr (1 Jahr) | 66 EUR |
|---|---|
| Jagdabgabe (1 Jahr) | 50 EUR |
| Gesamt (1 Jahr) | 116 EUR |
| Gesamt (3 Jahre) | 283 EUR |
Tagesjagdschein
| Tagesjagdschein (14 Tage) | 91 EUR |
|---|
Jugendjagdschein
| Verwaltungsgebühr (1 Jahr) | 66 EUR |
|---|---|
| Jagdabgabe (1 Jahr) | 50 EUR |
| Gesamt (1 Jahr) | 116 EUR |
Falknerjagdschein
| Verwaltungsgebühr (1 Jahr) | 52 EUR |
|---|---|
| Jagdabgabe (1 Jahr) | 50 EUR |
| Gesamt (1 Jahr) | 102 EUR |
| Gesamt (3 Jahre) | 254 EUR |
Jagdschein Unterlagen
Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Jagdschein (Original)
- Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Ausgefülltes Antragsformular zur Jagdscheinverlängerung
- 2 Passfotos (nur wenn bisheriger Jagdschein vollgestempelt ist oder ein neues Jagdscheinheft ausgestellt wird)
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag, sofern erforderlich)
Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Passbild
- Formloses Schreiben oder Formular zur Verlustanzeige (mit Angabe von Ort, Zeit und Umständen)
- Ggf. eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Jagdscheins
Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis oder Nachweis einer anerkannten ausländischen Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Strafregisterauszug des Heimatlandes (max. 3 Monate alt, bei ausländischer Jägerprüfung)
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Jagdeinladung sowie Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur bei Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins durch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland)
Jagdschein beantragen
Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Baden-Württemberg.
Erstantrag
| Online | service-bw.de (je nach Kreis/Stadt verfügbar, z. B. Stadt Stuttgart) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliche Vorsprache bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) wird insbesondere bei der Erstausstellung empfohlen. |
| Postalisch | Antragsformular von der Website der zuständigen unteren Jagdbehörde herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einsenden. Passfotos und ggf. der Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden. |
Verlängerung
| Online | service-bw.de oder Bürgerportal des jeweiligen Landkreises/der Stadt (z. B. Stadt Stuttgart) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliche Vorsprache bei der zuständigen Stelle (Landratsamt oder Stadtverwaltung) während der Sprechzeiten möglich. |
| Postalisch | Ausgefülltes Antragsformular, Original-Jagdschein und Versicherungsnachweis per Post einsenden; der verlängerte Jagdschein wird per Post zurückgesendet. |
Verlust
| Online | Verfügbar |
|---|---|
| Persönlich | Antrag auf Ersatz-Jagdschein (Zweitschrift) kann persönlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde / Waffenbehörde gestellt werden. Zusätzlich wird in vielen Kommunen eine Anzeige bei der Polizei gefordert. |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde / Waffenbehörde ist möglich. |
Zuzug aus anderem Bundesland
| Online | service-bw.de oder Bürgerportal des jeweiligen Landkreises/der Stadt |
|---|---|
| Persönlich | Persönliche Vorsprache bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) am neuen Wohnort empfohlen. |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. |
Besondere Regelungen
Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)
- Das Mindestalter für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 15 Jahre.
- Ein Jugendjagdschein kann ab 16 Jahren beantragt werden; er wird in der Regel als Einjahresjagdschein ausgestellt.
- Jugendliche dürfen mit dem Jugendjagdschein nur in Begleitung einer erfahrenen, benannten jagdkundigen Person jagen.
- Der reguläre Jahresjagdschein kann erst ab 18 Jahren erteilt werden.
- Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Prüfungsanmeldung erforderlich.
Ausländischer Jagdschein
- Personen ohne Wohnsitz in Deutschland können einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen; dafür sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Personen mit anerkannter ausländischer Jägerprüfung können einen Ausländerjagdschein beantragen; die Verwaltungsgebühren sind dabei deutlich höher (z. B. 221 € für 1-Jahres-JS, 389 € für 3-Jahres-JS inkl. Jagdabgabe im Schwarzwald-Baar-Kreis).
- Bei ausländischer Jägerprüfung ist ein Strafregisterauszug des Heimatlandes (max. 3 Monate alt) vorzulegen.
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ohne Wohnsitz in Deutschland kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.
Forstwirtschaft-Studierende
Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.. Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Hunting License Requirements
Minimum age, hunter exam, liability insurance and validity per Federal Hunting Act (BJagdG).
| Minimum Age | 18 years (regular), 16 years (youth hunting license) |
|---|---|
| Hunter Exam | Passed (state-recognized) |
| Hunting Liability Insurance | Min. 500,000 EUR personal, 50,000 EUR property |
| Reliability | No relevant criminal record |
| Fitness | Physically and mentally fit |
| Residence | Germany (or foreign hunting license) |
| Validity | 1 to 3 hunting years (April 1 to March 31) |
Hunter Exam in Baden-Württemberg
Prüfungsteile
- Jagdliches Schießen (Waffenhandhabung, Büchsenschießen, Flintenschießen)
- Schriftlicher Teil (125 Fragen in 5 Prüfungsfächern, 150 Minuten)
- Mündlich-praktischer Teil (5 Prüfungsfächer, praxisorientiert, teils im Gelände)
Schriftliche Prüfung & Schießprüfung
- Schriftliche Prüfung
- 125 Multiple-Choice-Fragen (25 je Prüfungsfach) in 150 Minuten; es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Es existiert ein veröffentlichter Fragenpool; die Prüfung kann auch bisher unveröffentlichte Fragen enthalten.. Bestehensgrenze: Bestanden, wenn in jedem der fünf Prüfungsfächer mindestens 13 von 25 Fragen richtig und vollständig beantwortet sind (mindestens 52 % je Fach)..
- Schießprüfung
- Der Schießabschnitt besteht aus drei Teilprüfungen: (1) Waffenhandhabung (sicheres Handhaben von Jagd- und Kurzwaffen, ca. 15 Minuten); (2) Büchsenschießen (z. B. 5 Schuss auf Rehbockscheibe 100 m stehend angestrichen, 5 Schuss auf laufenden Keiler 50 m, Mindestanforderung: insgesamt mind. 5 Treffer, je Disziplin mind. 2 Treffer); (3) Flintenschießen (z. B. 10 Wurfziele auf Kipphase/Wurfscheiben ca. 35 m, Mindestanforderung: ca. 5 Treffer).
- Wird die Waffenhandhabung nicht bestanden, gilt der gesamte Schießabschnitt als nicht bestanden. Die exakten Schießanforderungen ergeben sich aus der Jägerprüfungsordnung und den aktuellen Durchführungsbestimmungen des LJV; vor Kurs/Prüfung sollten die jeweils gültigen Bedingungen bei der Jagdschule oder Prüfungsstelle erfragt werden.
Anmeldung & Gebühren
- Anmeldefrist
- Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem Termin des schriftlichen Prüfungsteils bei der Prüfungsstelle eingegangen sein. Empfohlen wird eine Anmeldung 4–6 Wochen vorher. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über eine beim LJV registrierte und anerkannte Jagdschule; eine Direktanmeldung ist nicht möglich.
- Zuständige Stelle
- Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. – Prüfungsstelle Jägerprüfung, Felix-Dahn-Straße 41, 70597 Stuttgart, Telefon: 0711 995899-80, E-Mail: jaegerpruefung@landesjagdverband.de
- Prüfungsgebühr
- 320 – 375 EUR
Hunting License FAQ
Welche Besonderheit gilt in Baden-Württemberg bei der Anmeldung zur Jägerprüfung?
In Baden-Württemberg ist eine Direktanmeldung zur Jägerprüfung nicht möglich. Prüfungsteilnehmer werden ausschließlich von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet. Die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist per Gesetz an den LJV als beliehenen Dritten übertragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Baden-Württemberg?
Eine landesweit einheitliche Bearbeitungsfrist ist nicht vorgeschrieben. Als Beispiel gibt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis bei der Erstausstellung bis zu 4 Wochen und bei der Verlängerung bis zu 2 Wochen an. Aufgrund verschärfter Zuverlässigkeitsprüfungen kann es aktuell zu verlängerten Bearbeitungszeiten von teils 2–3 Monaten kommen. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 4 Wochen, bei der Verlängerung besser 8–12 Wochen vor dem 31. März zu stellen.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
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