Balkonkraftwerke Köln
Balkonkraftwerke in Köln: Förderung und Antrag
EMPFOHLENE ANBIETER
Überblick
Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Köln fördert sie über das Programm Photovoltaik: klimafreundliches Wohnen, Teil von Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten.
Förderung in Köln
| Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Steckersolargerät | 150 EUR pro Wohn- oder Gewerbeeinheit |
| Steckersolargerät für Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber | 300 EUR pro Wohneinheit |
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer, Erbbau- oder Nießbrauchberechtigte sowie Mieterinnen, Mieter und Pächterinnen. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein: Die Baufertigstellungsanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Anlage muss ein Komplett-Set eines Anbieters sein, Eigenbau-Geräte schließt die Stadt aus, Montage in Eigenleistung erlaubt sie aber.
Beim Steckersolargerät gilt eine Ausnahme vom sonst üblichen Vor-Antrag-Prinzip: Der Kauf ist bereits vor der Antragstellung möglich, auf eigenes Risiko. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach dem Kauf. Die maximale Gesamtförderung liegt bei 10.000 EUR pro Gebäude und Kalenderjahr über alle Maßnahmen des Programms.
Programmseite: stadt-koeln.de, Photovoltaik: klimafreundliches Wohnen
ANBIETER
Anbieter vor Ort
| Name | Website |
|---|---|
| Solarenergie Köln | solarenergiekoeln.de |
| Sun Device | sundevice.de |
Landes- und Bundesförderung
Nordrhein-Westfalen hatte mit progres.nrw ein Landesprogramm für Solaranlagen. Das Land hat dieses Programm inzwischen eingestellt. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.
Rechte von Mietern
Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung. Auch Mieter können die Kölner Förderung beantragen.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Netzbetreiber in Köln ist die RheinEnergie AG. Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. RheinEnergie bietet zusätzlich ein freiwilliges Online-Formular an, über das Sie das Balkonkraftwerk direkt melden können.
Kontakt
- Zuständig
- Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- Online-Förderportal
- stadt-koeln.de/service/onlinedienste/foerdermittel
- gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
- Telefon
- 0221 221-34344
- Netzbetreiber
- RheinEnergie AG