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Balkonkraftwerke Köln

Balkonkraftwerke in Köln: Förderung und Antrag

Überblick

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Köln fördert sie über das Programm Photovoltaik: klimafreundliches Wohnen, Teil von Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten.

Förderung in Köln

MaßnahmeFörderung
Steckersolargerät150 EUR pro Wohn- oder Gewerbeeinheit
Steckersolargerät für Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber300 EUR pro Wohneinheit

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer, Erbbau- oder Nießbrauchberechtigte sowie Mieterinnen, Mieter und Pächterinnen. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein: Die Baufertigstellungsanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Anlage muss ein Komplett-Set eines Anbieters sein, Eigenbau-Geräte schließt die Stadt aus, Montage in Eigenleistung erlaubt sie aber.

Beim Steckersolargerät gilt eine Ausnahme vom sonst üblichen Vor-Antrag-Prinzip: Der Kauf ist bereits vor der Antragstellung möglich, auf eigenes Risiko. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach dem Kauf. Die maximale Gesamtförderung liegt bei 10.000 EUR pro Gebäude und Kalenderjahr über alle Maßnahmen des Programms.

Programmseite: stadt-koeln.de, Photovoltaik: klimafreundliches Wohnen

Anbieter vor Ort

NameWebsite
Solarenergie Kölnsolarenergiekoeln.de
Sun Devicesundevice.de

Landes- und Bundesförderung

Nordrhein-Westfalen hatte mit progres.nrw ein Landesprogramm für Solaranlagen. Das Land hat dieses Programm inzwischen eingestellt. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.

Rechte von Mietern

Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung. Auch Mieter können die Kölner Förderung beantragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Der Netzbetreiber in Köln ist die RheinEnergie AG. Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. RheinEnergie bietet zusätzlich ein freiwilliges Online-Formular an, über das Sie das Balkonkraftwerk direkt melden können.

Kontakt

Zuständig
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Online-Förderportal
stadt-koeln.de/service/onlinedienste/foerdermittel
E-Mail
gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Telefon
0221 221-34344
Netzbetreiber
RheinEnergie AG