Balkonkraftwerke Freiburg im Breisgau
Balkonkraftwerke in Freiburg im Breisgau: Förderung und Antrag
Überblick
Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Freiburg im Breisgau fördert Balkonkraftwerke über das Programm "Klimafreundlich Wohnen", Baustein 3.5 Balkonmodule, nur für Mieter.
Förderung in Freiburg
Der Baustein 3.5 richtet sich ausschließlich an Mieterinnen und Mieter. Eigentümer sind hier nicht förderberechtigt.
| Gruppe | Förderung |
|---|---|
| Mieter (Standard) | 150 EUR pauschal je Anlage |
| Freiburg-Pass-Inhaber | 300 EUR pauschal je Anlage |
Seit Juni 2025 fördert die Stadt zusätzlich einen Teil der Anschaffungskosten für Wechselrichter, das betrifft vor allem gebraucht erworbene Module.
Voraussetzungen: Der Antrag geht innerhalb von sechs Monaten nach dem Rechnungsdatum ein. Nötige Unterlagen sind eine Kopie des Mietvertrags, die Kaufrechnung und ein Nachweis der VDE-Konformität für den Netzschutz. Freiburg-Pass-Inhaber legen zusätzlich ihren Pass vor. Die Antragstellung läuft ausschließlich online.
Zuständig ist die Stadt Freiburg, umgesetzt mit fesa e.V. Hotline: 0761 201-6188.
Antrag und Programmseite: freiburg.de, Klimafreundlich Wohnen
Anbieter vor Ort
| Name | Website |
|---|---|
| PV-Süd | pv-sued-bw.de |
| enerix Freiburg | enerix.de/standorte/enerix-freiburg |
| Solarfertig | solarfertig.de |
| DeinSolarBegleiter | deinsolarbegleiter.de |
Landes- und Bundesförderung
Baden-Württemberg hat kein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke. Für Eigentümer, die im städtischen Programm nicht förderberechtigt sind, bleibt nur die Bundesebene relevant. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.
Rechte von Mietern
Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Netzbetreiber in Freiburg ist die badenovaNETZE GmbH. Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erhält die Information automatisch über das Marktstammdatenregister.
Kontakt
- Förderprogramm-Infoseite
- freiburg.de
- Hotline Klimafreundlich Wohnen
- 0761 201-6188
- Netzbetreiber
- badenovaNETZE GmbH