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Balkonkraftwerke Trier

Balkonkraftwerke in Trier: Förderung und Antrag

Überblick

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Trier fördert sie derzeit nicht mehr.

Förderung in Trier

Die Stadt Trier zahlte von Juli 2024 bis zum 31. März 2026 einen Pauschalzuschuss von 200 EUR pro Balkonkraftwerk aus KIPKI-Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz. Das Programm ist ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Auch der Landkreis Trier-Saarburg zahlte einen Zuschuss von 150 EUR pro Anlage. Die Mittel dieses Programms sind mittlerweile aufgebraucht. Aktuelle Hinweise dazu stehen auf der Seite des Landkreises.

Programmseite Stadt: trier.de, Förderung von Balkonsolaranlagen Programmseite Landkreis: trier-saarburg.de, Balkonkraftwerke

Anbieter vor Ort

NameWebsite
PV-Anlage Trierpv-anlage-trier.de

Landes- und Bundesförderung

Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.

Rechte von Mietern

Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Der Netzbetreiber in Trier sind die Stadtwerke Trier (SWT). Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erhält die Information automatisch über das Marktstammdatenregister.

Kontakt

Zuständig
Stadtverwaltung Trier, Klimaschutz
Adresse
Am Augustinerhof, 54290 Trier
Telefon
0651 718-0
E-Mail
klimaschutz@trier.de
Netzbetreiber
Stadtwerke Trier (SWT)