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Balkonkraftwerke Aalen

Balkonkraftwerke in Aalen: Förderung und Antrag

Überblick

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Aalen fördert sie seit Januar 2024 mit einem Pauschalzuschuss.

Förderung in Aalen

MaßnahmeFörderung
Steckerfertige Solaranlage bis 800 Wp75 EUR pauschal

Förderberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Aalen, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Die Nennleistung der Anlage muss aus der Registrierung im Marktstammdatenregister eindeutig hervorgehen.

Antrag: bit.ly/antrag-foerderprogramm-steckerfertige-solaranlagen

Anbieter vor Ort

NameAdresseTelefon
Pratschke EnergieBürgweg 28, 73450 Aalen0179 5105868
expert Schlagenhauf AalenCarl-Zeiss-Straße 20, Aalen

Landes- und Bundesförderung

Baden-Württemberg hat kein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.

Rechte von Mietern

Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung. Auch Mieter können die Aalener Förderung beantragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Der Netzbetreiber in Aalen ist die Stadtwerke Aalen GmbH. Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erhält die Information automatisch über das Marktstammdatenregister.

Kontakt

Zuständig
Stadt Aalen
Adresse
Rathaus, Marktplatz 30, 73430 Aalen
Telefon
07361 52-1829
E-Mail
klima@aalen.de
Netzbetreiber
Stadtwerke Aalen GmbH