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Balkonkraftwerke Ulm

Balkonkraftwerke in Ulm: Förderung und Antrag

Überblick

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Ulm fördert sie über Maßnahme 3.b des Ulmer Energieförderprogramms.

Förderung in Ulm

MaßnahmeFörderung
Stecker-PV-Anlage bis 800 W Wechselrichterleistung50 % der Kosten, max. 100 EUR je Wohneinheit

Versand- und Montagekosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Mobile Anlagen erhalten keinen Zuschuss. Reichen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Installation ein, maßgeblich ist das Datum der Schlussrechnung.

Die Richtlinie 2026 gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.

Programmseite: ulm.de, Ulmer Energieförderprogramm

Anbieter vor Ort

NameWebsite
Balkonkraftwerk Südbalkonkraftwerk-sued.de
360 Energiesysteme360-energiesysteme.de
Andreas Deißler Solardeissler-solar.de

Landes- und Bundesförderung

Baden-Württemberg hat kein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.

Rechte von Mietern

Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung. Auch Mieter können die Ulmer Förderung beantragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Der Netzbetreiber in Ulm ist die SWU Netze GmbH. Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erhält die Information automatisch über das Marktstammdatenregister.

Kontakt

Zuständig
Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Adresse
Münchner Straße 2, 89073 Ulm
Telefon
0731 161-6082
E-Mail
stadtplanung.umwelt@ulm.de
Netzbetreiber
SWU Netze GmbH