Balkonkraftwerke Konstanz
Balkonkraftwerke in Konstanz: Förderung und Antrag
EMPFOHLENE ANBIETER
Überblick
Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen für die Steckdose. Sie heißen auch Steckersolargeräte oder Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Konstanz fördert sie über ihr Förderprogramm energetische Bestandssanierung, eine Haushaltssperre bremst die Bearbeitung neuer Anträge aber aktuell.
Förderung in Konstanz
| Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage | 150 EUR pauschal pro Anlage und Wohneinheit |
Antragsberechtigt sind Mieterinnen, Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer mit Wohnsitz in Konstanz. Die Anlage muss am Balkon, an der Fassade oder an einem kleineren Nebengebäude installiert sein, nicht auf dem Hausdach. Sie muss mindestens fünf Jahre in Betrieb bleiben. Stellen Sie den Antrag spätestens sechs Monate nach Abschluss der Installation.
Die Stadt verhängte am 19. September 2025 eine Haushaltssperre und verlängerte sie bis Ende 2025. Bewilligungen von vor diesem Datum bleiben gültig, neue Anträge bearbeitet die Stadt erst nach Aufhebung der Sperre. Ob die Sperre inzwischen aufgehoben ist, bestätigt Ihnen das Amt für Klimaschutz direkt.
Programmseite: konstanz.de, Förderprogramme
Anbieter vor Ort
| Name | Website |
|---|---|
| pureNRG GmbH | purenrg-gmbh.de |
| Solar Bumler GmbH | Konstanz |
Landes- und Bundesförderung
Baden-Württemberg hat kein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke. Bundesweit gilt seit Januar 2023 der Nullsteuersatz für private Photovoltaikanlagen. Die technischen Regeln und die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister gelten bundesweit einheitlich. Details dazu stehen im Grundlagendokument Balkonkraftwerke in Deutschland.
Rechte von Mietern
Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen die Installation nicht pauschal verbieten. Sie können angemessene Auflagen machen, zum Beispiel zur Art der Halterung.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Netzbetreiber in Konstanz ist die Stadtwerke Konstanz GmbH. Seit dem Solarpaket I entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erhält die Information automatisch über das Marktstammdatenregister.
Kontakt
- Zuständig
- Stadt Konstanz, Amt für Klimaschutz
- Ansprechpartner
- Dr.-Ing. Jan Heider
- Telefon
- 07531 900-5443
- sanierungsfoerderung@konstanz.de
- Netzbetreiber
- Stadtwerke Konstanz GmbH