Was ist ein temporäres Halteverbot?
Ein temporäres Halteverbot ist eine zeitlich befristete Halteverbotszone auf einer öffentlichen Straße. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO. Danach werden mobile Halteverbotsschilder aufgestellt.
Typische Anlässe:
- Umzug
- Bauarbeiten oder Gerüstaufbau
- Lieferung von Möbeln oder Baumaterial
- Container-Aufstellung
- Veranstaltungen
So beantragen Sie ein temporäres Halteverbot
Schritt 1: Antrag stellenDer Antrag wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Adresse und Straßenabschnitt
- Gewünschter Zeitraum (Datum und Uhrzeit)
- Grund (Umzug, Baustelle, Lieferung)
- Länge der benötigten Fläche in Metern
Die Behörde prüft den Antrag und erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Stadt zwischen 2 und 6 Wochen.
Schritt 3: Schilder aufstellenDie Halteverbotsschilder müssen mindestens 3 volle Tage vor Beginn des Halteverbots stehen. Erst dann dürfen Fahrzeuge, die in der Zone parken, abgeschleppt werden. Fotografieren Sie die aufgestellten Schilder mit Zeitstempel als Nachweis.
Schritt 4: Zone nutzen und Schilder entfernenAm Ende des genehmigten Zeitraums werden die Schilder wieder entfernt.
Temporäres Halteverbot in Berlin
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks. Berlin hat 12 Bezirke mit eigenen Behörden. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 4 Wochen. Ein Vorlauf von 6 Wochen wird empfohlen. Die Mindestgebühr liegt bei 21 EUR. Für einen typischen Umzug betragen die Gesamtkosten (Gebühr + Schilder + Aufstellung) 250 bis 350 EUR.
Halteverbot in Berlin →Temporäres Halteverbot in Köln
Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Die Gebühr für eine mobile Halteverbotszone beträgt 36 EUR am ersten Tag und 18 EUR für jeden weiteren Tag. Die Bearbeitungszeit liegt bei 3 Wochen, bei komplexen Anträgen bis zu 4 Wochen.
Halteverbot in Köln →Temporäres Halteverbot in Leipzig
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement der Stadt Leipzig. Die Verwaltungsgebühr liegt bei 30 bis 40 EUR, dazu kommen 5 bis 10 EUR pro Tag und 1 bis 2 EUR pro Meter. Der Antrag kann über amt24.sachsen.de oder per E-Mail an vta-umzuege@leipzig.de gestellt werden. Die Mindestvorlaufzeit beträgt 14 Tage.
Halteverbot in Leipzig →Temporäres Halteverbot in Dortmund
Zuständig ist das Tiefbauamt (Straßenverkehrsbehörde). Die Gebühr beträgt 30 EUR für einen Tag und 40 EUR für mehrere Tage. Privatpersonen können den Antrag nicht direkt stellen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Umzugsfirma, einen Dienstleister oder einen Verkehrsabsicherer. Die Mindestvorlaufzeit beträgt 20 Werktage.
Halteverbot in Dortmund →Temporäres Halteverbot in Frankfurt am Main
Zuständig ist das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main. Die Gebühr beträgt 45 EUR für bis zu einer Woche. Eine Verlängerung kostet 50 % Aufschlag. Die Mindestvorlaufzeit beträgt 14 Tage, die Bearbeitungszeit bis zu 2 Wochen.
Halteverbot in Frankfurt am Main →Kosten im Vergleich
| Stadt | Behördliche Gebühr | Vorlaufzeit |
|---|---|---|
| Berlin | Ab 21 EUR (Umzug gesamt 250 bis 350 EUR) | 6 Wochen empfohlen |
| Köln | 36 EUR erster Tag, 18 EUR je Folgetag | 3 bis 4 Wochen |
| Leipzig | 30 bis 40 EUR + Tages- und Metergebühr | Mindestens 14 Tage |
| Dortmund | 30 EUR (1 Tag), 40 EUR (mehrere Tage) | 20 Werktage |
| Frankfurt | 45 EUR (bis 1 Woche) | Mindestens 14 Tage |
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ein temporäres Halteverbot beantragt werden?Je nach Stadt 2 bis 6 Wochen. In Berlin werden 6 Wochen empfohlen, in Dortmund sind mindestens 20 Werktage vorgeschrieben.
Kann eine Privatperson den Antrag selbst stellen?In den meisten Städten ja. Ausnahme: In Dortmund muss der Antrag über einen Dienstleister, eine Umzugsfirma oder einen Verkehrsabsicherer laufen.
Was passiert, wenn jemand trotz Halteverbot in der Zone parkt?Wenn die Schilder mindestens 3 volle Tage standen, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Rufen Sie das Ordnungsamt an und nennen Sie Adresse, Kennzeichen und Ihre Genehmigungsnummer.
Braucht man für jede Straßenseite ein eigenes Halteverbot?Ja. Pro Straßenseite ist eine eigene Genehmigung und eigene Schilder erforderlich.