Wallbox kaufen und installieren
Klären Sie Ladeleistung, Netzmeldung, Elektrofachbetrieb und Lastmanagement, bevor Hardware bestellt wird.
Stand: 17. Juni 2026 · Automatisch erstellt
Schnelleinstieg
Welche Wallbox passt?
Eine 11-kW-Wallbox mit Typ-2-Anschluss ist der Standard für Zuhause. 22 kW lohnt sich nur, wenn Fahrzeug und Netzweg passen.
| Typ | Leistung und Ladezeit | Geeignet für |
|---|---|---|
| Schuko-Steckdose | 2,3 kW, 20 bis 30 Std. | Notlösung, nicht empfohlen |
| Wallbox privat | 3,7 bis 22 kW, 3 bis 8 Std. | Eigenheim, Einzelstellplatz |
| Wallbox Mehrfamilienhaus | 11 bis 22 kW, 3 bis 6 Std. | WEG, Mietgebäude, Tiefgaragen |
| Öffentliche AC-Ladestation | 11 bis 43 kW, 2 bis 6 Std. | Unterwegs |
| DC-Schnelllader CCS | 50 bis 350 kW, 15 bis 45 Min. | Fernstrecke |
Kosten
Die Werte sind Richtwerte für die erste Kosteneinschätzung. Für Mehrfamilienhäuser kommen Unterverteilung, Abrechnung und Lastmanagement hinzu.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Wallbox Hardware | 300 bis 1.500 EUR |
| Installation durch Elektriker | 500 bis 2.000 EUR |
| Erdarbeiten oder Kabelverlegung | 500 bis 3.000 EUR je nach Entfernung |
| Netzanschluss oder Zählerkasten-Aufrüstung | 300 bis 1.500 EUR |
| Genehmigung Netzbetreiber | Kostenlos, aber anmeldepflichtig |
| Gesamt Einfamilienhaus | ca. 1.500 bis 4.000 EUR |
| Gesamt Mehrfamilienhaus oder Tiefgarage | 2.000 bis 6.000 EUR pro Stellplatz |
Technisch und rechtlich prüfen
Wallboxen müssen zum Gebäudeanschluss passen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Drehstrom für 11 kW oder 22 kW prüfen.
- Ab 11 kW mindestens 6 mm² Kabelquerschnitt einplanen.
- FI-Schalter Typ B berücksichtigen.
- VDE-konforme Erdung prüfen.
- Bei mehreren Ladepunkten Lastmanagement einplanen.
- Wallboxen ab 3,7 kW beim lokalen Netzbetreiber anmelden.
- Wallboxen ab 11 kW brauchen eine Genehmigung.
- Netzbetreiber kann nach §14a EnWG Lademanagement verlangen.
- Mieter und WEG-Mitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Installation, aber Vermieter oder WEG können Auflagen machen.
- Kosten trägt grundsätzlich der Antragsteller.
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