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Wallbox Förderung 2026

Bundesförderung, Landesprogramme und kommunale Hinweise getrennt prüfen. Der Rechner addiert nur, was die Datengrundlage belastbar hergibt.

Stand: 17. Juni 2026 · Automatisch erstellt


Bundesförderung

Das Bundesprogramm läuft vom 15. April 2026 bis 10. November 2026 oder bis die Mittel ausgeschöpft sind. Einfamilienhäuser und direkte Mieteranträge sind nicht Teil dieser Bundesförderung.

Maßnahme Förderung
Nur Vorverkabelung ohne Ladepunkt bis 1.300 EUR
Vorverkabelung plus Wallbox bis max. 22 kW bis 1.500 EUR
Bidirektionale Wallbox V2G/V2H bis 2.000 EUR

Voraussetzungen: Mindestumfang, erneuerbare Stromversorgung, zugelassener Elektrofachbetrieb und kein Auftrag vor Bewilligung.

Aktive Landesförderungen

Diese Länder sind aktuell als aktive Landesförderung hinterlegt. Nur Bayern ist im Rechner direkt addierbar. NRW bleibt ein Höchstbetrag, Berlin braucht den Zielgruppen-Filter.

Bundesland Förderung Hinweis
Nordrhein-Westfalen 40 % der Kosten, maximal 1.500 EUR pro Ladepunkt Nicht als feste Summe addieren, solange keine förderfähigen Kosten eingegeben werden.
Bayern bis 2.500 EUR pro Ladepunkt Als maximaler Betrag addierbar. Dieser Rechner nutzt die Bundesländer-Tabelle und das Rechner-Briefing, wenn ältere Übersichtstexte abweichen.
Berlin AC bis 22 kW: 50 %, maximal 2.500 EUR pro Ladepunkt Nur bei Unternehmen oder Wohnungsunternehmen addieren. Privatpersonen erhalten 0 EUR.

Kommunale Förderung bleibt separat. Sie wird nicht in die Rechner-Summe eingerechnet.

Ausgelaufene Programme

Diese Programme werden nicht still als Null behandelt. Nutzer sollen erkennen, dass ein Nachfolger geprüft werden kann.

Bundesland Programm Hinweis
Baden-Württemberg Charge@BW Ausgelaufen 31.12.2025. Nachfolgeprogramm bei L-Bank prüfen.
Schleswig-Holstein WTSH-Programm Ausgelaufen September 2025. Nachfolger prüfen.
Thüringen Solar Invest Thüringen Beendet. Kein Nachfolger bekannt.
Hamburg ELBE-Projekt Beendet. Kein Nachfolger bekannt.

Ohne aktuell hinterlegte Landesförderung: Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Kommunale Programme und Stadtwerke separat prüfen.

Kombinierbarkeit und Steuern

Förderprogramme können kombiniert werden, wenn die jeweiligen Regeln das zulassen. Eingestellte KfW-Programme nicht als aktuellen Weg behandeln.

Vorteil Einordnung
Regionale Landesförderungen Ja: Separat beantragen.
Kommunale Förderungen Ja: Je nach Gemeinde oder Stadtwerk.
Bundesförderung plus Landesförderung Ja: Parallel nutzbar.
Arbeitgeber-Wallbox-Zuschuss Ja: Bis 30 EUR pro Monat steuerfrei.
Eigene PV-Anlage Ja: Solarstrom erfüllt zugleich die Ökostrom-Pflicht.
KfW 440/441/442 Eingestellt: Programme seit 2024 nicht mehr aktiv.
Förderung zuerst prüfen

Der Rechner trennt Bundesförderung, Landesregel und kommunale Hinweise. So beauftragen Sie nicht vor dem Förderbescheid.

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