Kurzantwort
Mit Sicherheitsschein 34a meinen viele die bestandene Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Der Begriff ist umgangssprachlich. Rechtlich genauer sind Sachkundeprüfung, Unterrichtung und Bewachungserlaubnis zu unterscheiden.
Wenn Sie im Sicherheitsdienst arbeiten wollen, sollten Sie prüfen, welcher Nachweis für die konkrete Tätigkeit verlangt wird.
Sachkundeprüfung §34a im Überblick →
Warum der Begriff verwirrend ist
Der Ausdruck Sicherheitsschein wird im Alltag unterschiedlich benutzt. Manche meinen die Sachkundeprüfung. Andere meinen die Unterrichtung oder allgemein die Erlaubnis, im Bewachungsgewerbe tätig zu werden.
Für Bewerbungen und Kursbuchungen sollten Sie deshalb präzise fragen: Wird die Sachkundeprüfung §34a benötigt oder reicht die Unterrichtung nach §34a GewO?
Wann die Sachkundeprüfung wichtig ist
Die Sachkundeprüfung ist für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben. Dazu gehören Tätigkeiten mit besonderem Konfliktpotenzial oder besonderer Verantwortung. Arbeitgeber nennen in Stellenanzeigen deshalb oft “34a Sachkunde” oder “Sicherheitsschein”.
Wenn in der Anzeige nur “34a” steht, fragen Sie nach, ob Prüfung oder Unterrichtung gemeint ist.
Weitere Schritte nach dem Nachweis
Der Nachweis allein ist nicht immer der letzte Schritt. Für die Beschäftigung im Bewachungsgewerbe sind auch Zuverlässigkeit, Identität und Eintragungen im Bewacherregister relevant. Das organisiert häufig der Arbeitgeber, aber Sie sollten die Anforderungen kennen.
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Vergleichen Sie Vorbereitungskurse danach, ob sie auf die richtige Qualifikation vorbereiten. Eine Unterrichtung ist nicht dasselbe wie eine Prüfungsvorbereitung.