AmtsGuide

Baden-Württemberg

Was in Baden-Württemberg anders ist

In Baden-Württemberg gelten die bundesweiten Regeln für Energieberater und Förderung. Das Land hat zusätzlich ein eigenes Informationsportal „Zukunft Altbau" und eigene Landesprogramme über die L-Bank.

Eine Besonderheit: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verlangt bei Heizungstausch im Bestand einen Pflichtanteil an erneuerbarer Wärme von 15 Prozent. Diese Pflicht gilt, solange für die Gemeinde noch keine kommunale Wärmeplanung mit zusätzlichem Gemeinde-Beschluss vorliegt. Ein Energieberater erstellt den Nachweis innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung. Sobald das bundesweite GEG mit der 65-Prozent-Pflicht greift (ab 1. November 2026 in Gemeinden über 100.000 Einwohnern, sonst ab 1. Juli 2028), löst dies das EWärmeG ab.

Siehe auch: Bundes-Programme. BAFA EBW (Energieberatung für Wohngebäude), BEG Baubegleitung, iSFP-Bonus und KfW 458 gelten uneingeschränkt. Landesprogramme laufen zusätzlich oder ergänzend.

Behörden und Anlaufstellen

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (Oberste Bauaufsicht)

Das Ministerium setzt GEG und EWärmeG im Land um. Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landratsämter und kreisfreien Städte.

  • Adresse: Theodor-Heuss-Straße 4, Neues Schloss, 70174 Stuttgart
  • Zentrale: 0711 123-0

Landesportal Bauen

L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)

Die L-Bank ist die Förderbank des Landes. Sie ergänzt KfW-Kredite mit eigenen Programmen zur energetischen Sanierung.

  • Adresse: Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe
  • ServiceCenter Wohnen: 0800 6645 471, kostenfrei

L-Bank Wohnungsförderung

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Verbraucherzentrale bietet kostenfreie Erstberatung im Rahmen der bundesgeförderten Energieberatung. Sie darf keine BAFA- oder KfW-Anträge begleiten.

  • Beratungsstelle Stuttgart: Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
  • Telefon Stuttgart: 0711 6691-10
  • Bundesweite Terminhotline: 0800 809 802 400, kostenfrei

Energieberatung Baden-Württemberg

Zukunft Altbau

Zukunft Altbau ist das Informationsprogramm des Landes, betrieben durch die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Es bietet anbieterunabhängige Erstinformationen rund um Sanierung und Förderung.

  • Adresse: Rotebühlstraße 81, 70178 Stuttgart
  • Beratungstelefon: 08000 12 33 33, kostenfrei, Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr

zukunftaltbau.de

Landesförderung Baden-Württemberg

Siehe auch: Bundes-Programme. Die L-Bank ergänzt KfW-Kredite mit Zinsverbilligung. Stellen Sie zuerst den BAFA- oder KfW-Antrag. Erst dann prüfen Sie das Landesdarlehen.

Das aktuelle Landesprodukt heißt Zusatzfinanzierung Energieeffizienz. Es setzt eine Bedingung voraus: Sie haben Ihr Eigenheim mit der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) gekauft oder gebaut. Diese Basisförderung liegt maximal 10 Jahre zurück. Ein Energieeffizienzexperte begleitet das Vorhaben.

PostenWert
Sollzins1,00 Prozent
Kredithöhe Einzelmaßnahmenbis 50.000 EUR
Kredithöhe Sanierung Plus oder Denkmalbis 120.000 EUR
Tilgungszuschuss Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplanbis 1.500 EUR
Tilgungszuschuss Sanierung Plus oder Denkmalbis 3.600 EUR

Eigentümer ohne Z15-Basisförderung nutzen für die Sanierung selbst nur die Bundesprogramme BAFA und KfW 458.

Das frühere Klimaschutz-Plus-Programm für Privatpersonen endete im Juli 2025. Seit 2026 fördert Klimaschutz-Plus nur noch kommunale Gebäude.

L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz

Typische Kosten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg liegt bei den Beraterpreisen im bundesweiten Vergleich im oberen Mittelfeld bis oberen Drittel. In Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg liegen die Stundensätze am oberen Rand.

LeistungSpanne Baden-WürttembergLage im Bundesschnitt
iSFP Einfamilienhaus1.500 bis 2.100 EURoberes Mittelfeld
iSFP Mehrfamilienhaus ab 3 WE2.800 bis 4.800 EURoberes Mittelfeld
Stundensatz Einzelberatung90 bis 140 EUR nettooberes Mittelfeld
Siehe auch: Bundes-Programme. Die Förderquoten sind bundesweit gleich. Der Eigenanteil variiert mit dem Bruttopreis.

Häufige Fragen (Baden-Württemberg)

Was verlangt das EWärmeG bei Heizungstausch?

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen beim Heizungstausch im Bestand 15 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbarer Energie kommen. Der Energieberater erstellt den Nachweis oder einen Sanierungsfahrplan als Erfüllungsoption. Sobald das GEG mit seiner 65-Prozent-Pflicht greift, löst dies das EWärmeG ab.

Ist der iSFP eine Erfüllungsoption für das EWärmeG?

Ja, aber nur teilweise. Ein Sanierungsfahrplan deckt 5 der 15 Prozentpunkte ab. Für die restlichen 10 Prozentpunkte braucht es eine weitere Maßnahme, zum Beispiel Wärmedämmung oder eine Solarthermieanlage.

Wer prüft EWärmeG- und GEG-Verstöße in Baden-Württemberg?

Die unteren Baurechtsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) prüfen den Nachweis, auch Jahre nach dem Heizungstausch. Bei einem Verstoß gegen die Nachweispflicht drohen Bußgelder bis 50.000 EUR.

Was macht Zukunft Altbau?

Zukunft Altbau ist ein kostenfreies Landesangebot für Erstinformation. Für geförderte Detailberatung brauchen Sie einen Berater aus der BAFA-Expertenliste.

Hinweis zur Aktualität

L-Bank-Konditionen und EWärmeG-Anforderungen ändern sich. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Programmseite.