AmtsGuide

Nordrhein-Westfalen

Was in Nordrhein-Westfalen anders ist

In NRW gelten die bundesweiten Regeln für Energieberater und Förderung. Die NRW.BANK vergibt ergänzend eigene Förderkredite. Das Land betreibt mit progres.nrw ein umfangreiches Zuschussprogramm für Klimaschutzmaßnahmen.

Die EnergieAgentur.NRW und Verbraucherzentrale bündeln Information und Beratung.

Siehe auch: Bundes-Programme. BAFA EBW (Energieberatung für Wohngebäude), BEG Baubegleitung, iSFP-Bonus und KfW 458 gelten in NRW uneingeschränkt. progres.nrw läuft zusätzlich.

Behörden und Anlaufstellen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (Oberste Bauaufsicht)

Das Ministerium setzt das GEG in NRW um. Zuständig für den Vollzug sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

  • Adresse: Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
  • Zentrale: 0211 8618-50

NRW Bauministerium

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Das Wirtschaftsministerium verantwortet die Klimaschutzpolitik und progres.nrw.

  • Adresse: Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
  • Zentrale: 0211 61772-0

Klimaschutz NRW

NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes. Sie vergibt zinsverbilligte Kredite für energetische Sanierung.

  • Adresse: Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
  • Kundencenter: 0211 91741-4800

NRW.BANK Energieeffizienz

Bezirksregierungen (progres.nrw-Antragstelle)

Die fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) bearbeiten progres.nrw-Anträge je nach Zuständigkeit.

progres.nrw

Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale bietet die bundesgeförderte kostenfreie Erstberatung. Sie hat ein dichtes Netz an Beratungsstellen in ganz NRW.

  • Geschäftsstelle: Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
  • Beratungsstelle Düsseldorf (Energieberatung vor Ort): Helmholtzstraße 19, 40215 Düsseldorf
  • Terminhotline: 0800 809 802 400, kostenfrei

Energieberatung NRW

Landesförderung Nordrhein-Westfalen

Siehe auch: Bundes-Programme. progres.nrw ergänzt BAFA- und KfW-Förderung. In vielen Fällen können Sie Bundes- und Landesförderung kombinieren, aber nicht unbegrenzt.

progres.nrw ist das umfassendste Landesförderprogramm für Klimaschutz in Deutschland. Es fördert Wärmepumpen, Solaranlagen, Wärmespeicher und bauliche Maßnahmen. Die Bezirksregierungen bearbeiten die Anträge.

Die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA/KfW) ist grundsätzlich möglich, aber gedeckelt. Die Gesamtförderquote aus öffentlichen Mitteln darf je Maßnahme in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. progres.nrw schließt eine doppelte Förderung derselben Maßnahme aus mehreren Programmbereichen aus. Das gilt auch für den zusätzlichen Steuerbonus nach § 35c EStG. NRW.BANK-Direktzuschüsse sind nicht mit anderen Landesförderungen kombinierbar.

Die NRW.BANK ergänzt mit zinsverbilligten Krediten und eigenen Tilgungszuschüssen.

progres.nrw Emissionsarme Mobilität und Markteinführung
NRW.BANK Gebäudesanierung

Typische Kosten in Nordrhein-Westfalen

NRW liegt im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld. In den Großstädten wie Köln, Düsseldorf und Bonn liegen die Preise am oberen Rand. Im Ruhrgebiet und auf dem Land liegen sie eher am unteren Rand.

LeistungSpanne NRWLage im Bundesschnitt
iSFP Einfamilienhaus1.400 bis 2.100 EURMittelfeld
iSFP Mehrfamilienhaus ab 3 WE2.600 bis 4.800 EURMittelfeld
Stundensatz Einzelberatung85 bis 140 EUR nettoMittelfeld

Häufige Fragen (Nordrhein-Westfalen)

Was fördert progres.nrw genau?

Je nach Programmbaustein Wärmepumpen, Photovoltaik mit Speicher, Solarthermie, Passivhauskomponenten und weitere Klimaschutzmaßnahmen.

Kann ich progres.nrw und BAFA-BEG kombinieren?

Ja, grundsätzlich, aber die Gesamtförderquote aus öffentlichen Mitteln ist je Maßnahme in der Regel auf 60 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die Reihenfolge ist wichtig: Erst BAFA- oder KfW-Antrag, dann progres.nrw. Der Energieberater plant die Reihenfolge und prüft die Deckelung.

Welche Bezirksregierung ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit hängt vom Programmbaustein und teilweise vom Standort ab. Die Antragsformulare nennen die zuständige Bezirksregierung.

Wer vollzieht das GEG in NRW?

Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden. Der bundesweite GEG-Bußgeldrahmen gilt auch hier: bis 50.000 EUR.

Hinweis zur Aktualität

Die progres.nrw-Bausteine ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Richtlinien der Bezirksregierung.