AmtsGuide

Schleswig-Holstein

Was in Schleswig-Holstein anders ist

In Schleswig-Holstein gelten die bundesweiten Regeln für Energieberater und Förderung. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ergänzt KfW-Programme mit eigenen Krediten.

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) verlangt bei Heizungstausch in vor dem 1. Januar 2009 errichteten Wohngebäuden einen Mindestanteil von 15 Prozent erneuerbarer Wärme, wenn das GEG noch nicht greift. Die aktuelle Fassung des EWKG trat am 29. März 2025 in Kraft. Für Gebäude mit einer Pflicht schon nach der alten Fassung gilt eine Übergangsfrist bis 29. März 2026. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann ein Drittel dieser Pflicht (5 Prozentpunkte) erfüllen.

Siehe auch: Bundes-Programme. BAFA EBW (Energieberatung für Wohngebäude), BEG Baubegleitung, iSFP-Bonus und KfW 458 gelten in Schleswig-Holstein uneingeschränkt. Landesprogramme laufen zusätzlich.

Behörden und Anlaufstellen

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Das Ministerium verantwortet Klimaschutzpolitik. Das Innenministerium setzt das GEG im Land um.

  • Adresse: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
  • Zentrale: 0431 988-0

MEKUN Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Die IB.SH ist die Förderbank des Landes. Sie vergibt Kredite zur energetischen Sanierung.

  • Adresse: Fleethörn 29-31, 24103 Kiel
  • Infocenter: 0431 9905-0

IB.SH Wohnungsbau und Sanierung

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Die Verbraucherzentrale bietet die bundesgeförderte kostenfreie Erstberatung.

  • Beratungsstelle Kiel: Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
  • Telefon Kiel: 0431 590 99 40
  • Bundesweite Terminhotline: 0800 809 802 400, kostenfrei

Energieberatung Schleswig-Holstein

Landesförderung Schleswig-Holstein

Siehe auch: Bundes-Programme. Schleswig-Holstein hat kein eigenständiges Landeszuschussprogramm mehr für private Sanierung oder Wärmepumpen. Das Land stellte das frühere Programm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" bereits am 16.11.2023 ein und hat es bislang nicht neu aufgelegt.

Für private Ein- und Zweifamilienhäuser sind BAFA und KfW (BEG) der Hauptweg. Die IB.SH bietet ergänzend das zinsgünstige Darlehen "Immoflex" für selbstgenutzte Immobilien, ab 1,1 Prozent Sollzins pro Jahr und mindestens 15.000 EUR Darlehensbetrag. Es gilt ausdrücklich auch für energetische Modernisierung, zum Beispiel den Einbau einer Wärmepumpe. Wichtig: Das ist ein Kredit, kein Zuschuss. Einzelne Kommunen oder Stadtwerke bieten zusätzlich lokale Anreize, die sich schnell ändern können.

IB.SH Förderfinder

Typische Kosten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein liegt im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld. Im Hamburger Umland (Stormarn, Pinneberg) liegen die Preise höher, in Nordfriesland und Dithmarschen eher niedriger.

LeistungSpanne Schleswig-HolsteinLage im Bundesschnitt
iSFP Einfamilienhaus1.400 bis 2.000 EURMittelfeld
iSFP Mehrfamilienhaus ab 3 WE2.600 bis 4.500 EURMittelfeld
Stundensatz Einzelberatung85 bis 135 EUR nettoMittelfeld

Häufige Fragen (Schleswig-Holstein)

Was verlangt das Energiewende- und Klimaschutzgesetz bei Heizungstausch?

Für vor 2009 errichtete Wohngebäude gilt beim Heizungstausch ein Mindestanteil von 15 Prozent erneuerbarer Wärme, sofern das GEG noch nicht greift. Ein iSFP deckt ein Drittel davon ab. Ein Energieberater rechnet die weiteren Erfüllungsoptionen durch.

Kann ich IB.SH- und KfW-Förderung kombinieren?

Ja. Das Immoflex-Darlehen der IB.SH ergänzt die KfW-Zuschussförderung, ersetzt aber keinen Zuschuss. Die IB.SH berät zur Kombination.

Wer vollzieht das GEG in Schleswig-Holstein?

Die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden.

Gibt es in Schleswig-Holstein Förderung für Wärmepumpen über das Land?

Kein eigenständiger Zuschuss. Der Hauptweg ist KfW 458; die IB.SH bietet ergänzend das Immoflex-Darlehen. Einzelne Kommunen prüfen lokale Zuschüsse.

Hinweis zur Aktualität

Die IB.SH und das Land passen Programme und das Energiewende- und Klimaschutzgesetz regelmäßig an.