AmtsGuide

Rheinland-Pfalz

Was in Rheinland-Pfalz anders ist

In Rheinland-Pfalz gelten die bundesweiten Regeln für Energieberater und Förderung. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ergänzt KfW-Programme mit eigenen Krediten und Zuschüssen.

Die Landesenergieagentur EnergieAgentur Rheinland-Pfalz informiert und vermittelt.

Siehe auch: Bundes-Programme. BAFA EBW (Energieberatung für Wohngebäude), BEG Baubegleitung, iSFP-Bonus und KfW 458 gelten in Rheinland-Pfalz uneingeschränkt. Landesprogramme laufen zusätzlich.

Behörden und Anlaufstellen

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (Oberste Bauaufsicht)

Das Ministerium und das Finanzministerium setzen das GEG in Rheinland-Pfalz um. Zuständig für den Vollzug sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte.

  • Adresse: Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
  • Zentrale: 06131 16-0

Klimaschutzministerium RLP

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Die ISB ist die Förderbank des Landes. Sie vergibt Zuschüsse und Kredite zur energetischen Sanierung und zum Wohnungsbau.

  • Adresse: Holzhofstraße 4, 55116 Mainz
  • Kundencenter: 06131 6172-0

ISB Wohnungsbauförderung

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Die Verbraucherzentrale bietet die bundesgeförderte kostenfreie Erstberatung.

  • Beratungsstelle Mainz: Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
  • Telefon Mainz: 06131 28 48 20
  • Kurzberatung Energie: 0800 60 75 600, kostenfrei
  • Bundesweite Terminhotline: 0800 809 802 400, kostenfrei

Energieberatung Rheinland-Pfalz

EnergieAgentur Rheinland-Pfalz

Die Landesagentur informiert neutral zu Effizienz und erneuerbarer Energie. Sitz und mehrere Regionalbüros (u. a. Trier, Koblenz, Ludwigshafen, Bad Dürkheim).

  • Hauptsitz: Lina-Pfaff-Straße 4, 67655 Kaiserslautern
  • Telefon: 0631 34371 100

energieagentur.rlp.de

Landesförderung Rheinland-Pfalz

Siehe auch: Bundes-Programme. Die ISB-Kredite und Landeszuschüsse kombinieren oft mit KfW. Stellen Sie zuerst den Bundesantrag.

Für einkommensschwächere Haushalte gibt es das ISB-Darlehen "Modernisierung selbst genutzter Wohnraum". Es gilt nur, wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenze nach Paragraf 13 LWoFG um höchstens 60 Prozent übersteigt. Das Darlehen reicht bis 100.000 EUR für einen Vier-Personen-Haushalt, je weiterem Haushaltsmitglied kommen 5.000 EUR dazu. Das Land verbilligt den Zins um 1 Prozentpunkt, im Extremfall bis auf 0 Prozent. Je nach Einkommen kommt ein Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent des Darlehens dazu. Bei Effizienzhausstandard 85 oder 55 gibt es 5 Prozentpunkte mehr.

Für Haushalte über dieser Einkommensgrenze bleiben BAFA und KfW (BEG) der Hauptweg.

ISB Förderfinder

Typische Kosten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz liegt im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld. Mainz, Ludwigshafen und Trier liegen am oberen Rand, Eifel und Hunsrück eher im unteren Mittelfeld.

LeistungSpanne Rheinland-PfalzLage im Bundesschnitt
iSFP Einfamilienhaus1.400 bis 1.900 EURMittelfeld
iSFP Mehrfamilienhaus ab 3 WE2.500 bis 4.500 EURMittelfeld
Stundensatz Einzelberatung80 bis 135 EUR nettoMittelfeld

Häufige Fragen (Rheinland-Pfalz)

Was bietet die EnergieAgentur Rheinland-Pfalz?

Neutrale Information zu Sanierung, Erneuerbaren und Kommunen. Für Förderanträge brauchen Sie einen gelisteten Berater.

Kann ich ISB-Darlehen und KfW-Förderung kombinieren?

Ja, für unterschiedliche Kostenbestandteile. Die ISB berät zur Kombination.

Wer vollzieht das GEG in Rheinland-Pfalz?

Die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden.

Gibt es in Rheinland-Pfalz eigene Zuschüsse für Wärmepumpen?

Die Zuschusswege laufen meist über KfW 458. Einzelne Landes- und Kommunenprogramme kommen hinzu und ändern sich regelmäßig.

Hinweis zur Aktualität

ISB-Programme und Landesrichtlinien ändern sich regelmäßig.