AmtsGuide

Kaminofen Bayern

Das Wichtigste auf einen Blick

Das frühere 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) ist seit dem 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Für private Pelletöfen gilt daher ausschließlich die Bundesförderung. Art. 57 BayBO regelt die Verfahrensfreiheit, Art. 40 BayBO die Sicherheitsanforderungen an Feuerungsanlagen. Die Landeshauptstadt München hat mit der Münchner Brennstoffverordnung eine eigene, verbindliche Meldepflicht für neue oder ausgetauschte Kamine und Öfen.

Förderung in Bayern

Bundesförderung

Die bundesweite Förderung für Pelletöfen gilt unverändert. Details: Kaminofen Deutschland

Landesförderung Bayern

ProgrammStatus
10.000-Häuser-Programm EnergieBonusBayernEingestellt seit 24.04.2022, keine Wiederaufnahme vorgesehen
LfA Energiekredit RegenerativNur für gewerbliche Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, nicht für private Selbstnutzer
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo)Nur für Neubau und Ersterwerb von Eigenwohnraum, nicht für Modernisierung bestehender Gebäude
Bayerisches ModernisierungsprogrammNur für Mietwohngebäude, nicht für selbst genutztes Wohneigentum

Für private Selbstnutzer, die einen Pelletofen in ein bestehendes Eigenheim einbauen möchten, gibt es in Bayern kein aktives Landesförderprogramm. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo unterstützt ausschließlich den Bau oder Ersterwerb von Eigenwohnraum, nicht die Modernisierung eines bereits selbst genutzten Bestandsgebäudes. Das Bayerische Modernisierungsprogramm richtet sich an Mietwohngebäude, nicht an selbstgenutztes Wohneigentum. Der LfA Energiekredit Regenerativ ist ausschließlich gewerblichen Antragstellern vorbehalten.

Es gilt daher ausschließlich die Bundesförderung über KfW 458, bis zu 70 % bei einem Pelletofen mit Wassertasche.

Steuerbonus § 35c EStG

Alternative zur KfW-Förderung: 20 % der Kosten absetzbar, max. 40.000 EUR pro Objekt, nur für Anlagen mit Wasserführung.

Rechtliche Pflichten

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Der Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden, geeigneten Schornstein ist als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 BayBO verfahrensfrei. Freistehende Abgasanlagen sind bis zu einer Höhe von 10 Metern eingeschlossen, darüber ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

Art. 40 BayBO verlangt zusätzlich, dass Feuerstätten und Abgasanlagen betriebssicher und brandsicher sind und Abgase gefahrlos abgeführt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage vor Inbetriebnahme auf Betriebs- und Brandsicherheit prüfen und abnehmen.

Für den Neubau eines Schornsteins gilt bei Einhaltung der technischen Anforderungen in der Regel dieselbe Genehmigungsfreiheit. Bei Zweifelsfällen vorab beim Bauordnungsamt des Landratsamts nachfragen.

1. BImSchV, KÜO und GEG

Bundesweite Regelungen zu Fristen, Grenzwerten und Pflichten: Kaminofen Deutschland

Schornsteinfeger in Bayern

So finden Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger: Geben Sie Ihre PLZ auf schornsteinfeger.de ein.

Luftreinhaltung und Meldepflicht in München

Die Landeshauptstadt München hat mit der Münchner Brennstoffverordnung eine eigene, rechtsverbindliche Regel für neue oder ausgetauschte Kamine und Öfen, die mit Holz oder anderen festen Brennstoffen heizen: Diese müssen vor der ersten Nutzung beim Referat für Klima- und Umweltschutz gemeldet werden.

Zulässige Emissionswerte nach Münchner Brennstoffverordnung:

SchadstoffGrenzwert
Kohlenmonoxid (CO)max. 1.250 mg/m³ (deutlich strenger als der bundesweite 1.-BImSchV-Wert von 4.000 mg/m³)
Staubmax. 40 mg/m³

Meldeverfahren:

  1. „Formular für den Betrieb einer Neuanlage" ausfüllen.
  2. Nachweis der Grenzwerteinhaltung beilegen (Typprüfung/Prüfstandbescheinigung des Herstellers).
  3. Unterlagen per E-Mail an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de senden oder postalisch an das Referat für Klima- und Umweltschutz.
  4. Bearbeitungszeit: 1 Monat. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Anforderungen als erfüllt und der Ofen darf genutzt werden. Es fallen keine Gebühren an.

Auch die Wiederinbetriebnahme eines alten Ofens sowie die Stilllegung eines Kamins/Ofens müssen der Behörde gemeldet werden.

Außerhalb Münchens gibt es in Bayern kein pauschales, bindendes Betriebsverbot für Kaminöfen, maßgeblich bleibt die Einhaltung der bundesweiten Grenzwerte der 1. BImSchV.

Relevante Stellen

StelleKontaktZuständigkeit
Schornsteinfeger-Innung Bayernschornsteinfeger-innung-bayer.deKehrbezirks-Zuordnung
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)lfu.bayern.deLuftqualität, Emissionen
Referat für Klima- und Umweltschutz Münchenbrennstoffverordnung.rku@muenchen.de, +49 89 233-737953Meldepflicht Kamine/Öfen München
LfA Förderbank Bayernlfa.deUnternehmensförderung
KfWkfw.de/meine-kfwFörderantrag Pelletofen
Bauordnungsamt LandratsamtServicenummer 115BayBO, Schornstein-Neubau

Häufige Fragen

Gibt es noch eine Landesförderung in Bayern für meinen Pelletofen?

Nein. Das 10.000-Häuser-Programm ist seit dem 24.04.2022 eingestellt. Die übrigen bayerischen Wohnraumförderprogramme richten sich an Neubau/Ersterwerb oder an Mietwohngebäude, nicht an die Modernisierung eines selbst genutzten Bestandsgebäudes. Es gilt ausschließlich die Bundesförderung über KfW 458.

Muss ich meinen neuen Kaminofen in München extra melden?

Ja. Neue oder ausgetauschte Kamine und Öfen müssen vor der ersten Nutzung beim Referat für Klima- und Umweltschutz gemeldet werden, mit Formular und Nachweis der Grenzwerteinhaltung. Das gilt zusätzlich zur bundesweiten 1.-BImSchV-Pflicht und zur Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger.

Brauche ich für einen neuen Schornstein eine Baugenehmigung in Bayern?

In den meisten Fällen nein, Schornsteine, die die technischen Anforderungen der BayBO erfüllen, sind in der Regel genehmigungsfrei. Ausnahmen gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderen baulichen Anforderungen. Vorab beim zuständigen Bauamt klären.