Kaminofen Mecklenburg-Vorpommern
Das Wichtigste auf einen Blick
Mecklenburg-Vorpommern bietet über das Landesförderinstitut (LFI MV) ein zinsloses Modernisierungsdarlehen mit 25 % Tilgungsnachlass, das auch energiesparende Maßnahmen wie einen Pelletofen-Einbau umfassen kann. Die Landesbauordnung (LBauO M-V) regelt den Schornstein-Neubau.
EMPFOHLENE ANBIETER
Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesförderung
Die bundesweite Förderung für Pelletöfen gilt unverändert. Details: Kaminofen Deutschland
Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern
| Programm | Förderart | Betrag |
|---|---|---|
| LFI Modernisierungsdarlehen | Zinsloses Darlehen mit Tilgungsnachlass | 80 % der Kosten, mind. 20.000 EUR, max. 155.630 EUR je Wohneinheit |
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) vergibt ein zinsloses Modernisierungsdarlehen für Wohngebäude, die älter als 10 Jahre sind. Förderfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die nachhaltig Energie einsparen und CO2-Emissionen reduzieren. Ein Pelletofen kann als solche Maßnahme förderfähig sein, eine Einzelfallbestätigung durch das LFI MV vor Antragstellung ist aber erforderlich.
Das Darlehen deckt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.950 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 155.630 EUR je Wohneinheit. Der Darlehensbetrag muss mindestens 20.000 EUR betragen. Das Darlehen ist bis zur vollständigen Tilgung zinsfrei. Nach Fertigstellung und Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie einen Tilgungsnachlass von 25 % des ausgezahlten Betrags, danach sind jährlich 3 % zu tilgen.
Auch selbstnutzende Eigentümer sind antragsberechtigt, wenn sie die Einkommensgrenzen der Einkommensgrenzenverordnung einhalten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gilt eine Zweckbindung von 15 Jahren.
Das Darlehen ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln, einschließlich KfW und BAFA, kombinierbar. Die Summe aller öffentlichen Zuwendungen darf 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Der Antrag muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme beim LFI MV eingereicht werden.
Getrennt davon gilt seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp für die energetische Modernisierung zum Effizienzhausstandard 85. Das allgemeine Modernisierungsdarlehen ist davon nicht betroffen.
Steuerbonus § 35c EStG
Alternative zur KfW-Förderung: 20 % der Kosten absetzbar, max. 40.000 EUR pro Objekt, nur für Anlagen mit Wasserführung.
Rechtliche Pflichten
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Der Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden, geeigneten Schornstein ist als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 LBauO M-V verfahrensfrei. Ausgenommen sind freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern, für diese ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich.
Für den Neubau eines Schornsteins gilt in der Regel ebenfalls Verfahrensfreiheit bei Einhaltung der technischen Anforderungen. Klären Sie größere Vorhaben vorab mit dem Bauordnungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
1. BImSchV, KÜO und GEG
Bundesweite Regelungen zu Fristen, Grenzwerten und Pflichten: Kaminofen Deutschland
Schornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern
So finden Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger: Geben Sie Ihre PLZ auf schornsteinfeger.de ein.
Relevante Stellen
| Stelle | Kontakt | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| LFI MV (Landesförderinstitut) | lfi-mv.de | Modernisierungsdarlehen |
| KfW | kfw.de/meine-kfw | Förderantrag Pelletofen |
| Bauordnungsamt Landkreis | Servicenummer 115 | LBauO M-V, Schornstein-Neubau |
| ZIV Bezirksschornsteinfeger | schornsteinfeger.de | Kehrbezirks-Zuordnung |
Häufige Fragen
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Landesförderung für Pelletöfen?
Es gibt kein Programm speziell für Pelletöfen. Das LFI MV bietet aber ein allgemeines Modernisierungsdarlehen, unter das ein Pelletofen als energiesparende Maßnahme fallen kann.
Kann ich das LFI-Darlehen mit der KfW-Förderung kombinieren?
Ja. Die Summe aller öffentlichen Zuwendungen darf zusammen 80 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Muss ich den Einbau eines neuen Kaminofens melden?
Der Anschluss an einen bestehenden Schornstein ist verfahrensfrei. Klären Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger die Abnahme vor Inbetriebnahme.