Kaminofen Hamburg
Das Wichtigste auf einen Blick
Hamburg fördert Pelletöfen mit Wassertasche über die IFB nur im Fördermodul „Solarthermie und Biomasseanlagen", und nur, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage ab 20 m² Bruttokollektorfläche installiert wird: 90 EUR je Quadratmeter Kollektorfläche, maximal 7.500 EUR. Ohne gleichzeitige Solarthermieanlage zahlt die IFB keinen Zuschuss für den Pelletofen. Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt den Schornstein-Neubau.
EMPFOHLENE ANBIETER
Förderung in Hamburg
Bundesförderung
Die bundesweite Förderung für Pelletöfen gilt unverändert. Details: Kaminofen Deutschland
Landesförderung Hamburg
| Programm | Förderart | Betrag | Status |
|---|---|---|---|
| IFB Hamburg — Solarthermie und Biomasseanlagen | Zuschuss | 90 EUR je m² Bruttokollektorfläche der Solarthermieanlage, max. 7.500 EUR | Nur zusammen mit gleichzeitig installierter Solarthermieanlage ab 20 m² |
Ein Pelletofen mit Wassertasche und Anschluss an eine Zentralheizung ist über die IFB Hamburg nur im Fördermodul „Solarthermie und Biomasseanlagen" förderfähig, und nur, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage mit mindestens 20 m² Bruttokollektorfläche installiert wird. Ohne diese gleichzeitige Solarthermieanlage zahlt die IFB keinen Zuschuss für den Pelletofen.
Der Zuschuss beträgt 90 EUR je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche der Solarthermieanlage, maximal 7.500 EUR. Voraussetzung ist außerdem, dass der Pelletofen eine bestehende fossil befeuerte Heizung ersetzt und keine unmittelbare Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz besteht.
Wer im Rahmen der Bundesförderung (BEG EM) den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhält, hat keinen Anspruch auf die IFB-Förderung. Die IFB-Förderung ist grundsätzlich mit der Bundesförderung kombinierbar, mögliche Bundesmittel sind aber vorrangig zu nutzen.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt werden.
Steuerbonus § 35c EStG
Alternative zur KfW-Förderung: 20 % der Kosten absetzbar, max. 40.000 EUR pro Objekt, nur für Anlagen mit Wasserführung.
Rechtliche Pflichten
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Der Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden, geeigneten Schornstein ist als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung nach § 61 HBauO (verfahrensfreie Vorhaben) in der Regel ohne Baugenehmigung möglich. § 63 HBauO regelt das davon zu unterscheidende vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für andere Bauvorhaben.
Für den Neubau eines Schornsteins gilt in der Regel Genehmigungsfreiheit bei Einhaltung der technischen Anforderungen. Bei größeren Baumaßnahmen Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamts kontaktieren.
1. BImSchV, KÜO und GEG
Bundesweite Regelungen zu Fristen, Grenzwerten und Pflichten: Kaminofen Deutschland
Schornsteinfeger in Hamburg
So finden Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger: Geben Sie Ihre PLZ auf schornsteinfeger.de ein.
Relevante Stellen
| Stelle | Kontakt | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| IFB Hamburg | ifbhh.de | Hamburger Heizungsförderung |
| KfW | kfw.de/meine-kfw | Förderantrag Pelletofen |
| Bauprüfabteilung Bezirksamt | hamburg.de | HBauO, Schornstein-Neubau |
| ZIV Bezirksschornsteinfeger | schornsteinfeger.de | Kehrbezirks-Zuordnung |
Häufige Fragen
Bekomme ich für meinen Pelletofen einen Zuschuss von der IFB Hamburg?
Nur, wenn Sie gleichzeitig eine Solarthermieanlage ab 20 m² Bruttokollektorfläche installieren. Ohne diese zusätzliche Solaranlage zahlt die IFB keinen Zuschuss für den Pelletofen, es gilt dann nur die Bundesförderung.
Kann ich IFB-Zuschuss und KfW-Förderung gleichzeitig beantragen?
Nur eingeschränkt. Wer im Rahmen der Bundesförderung (BEG EM) den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhält, hat keinen Anspruch auf die IFB-Förderung.