Kaminofen Schleswig-Holstein
Das Wichtigste auf einen Blick
Schleswig-Holstein bietet über die IB.SH ein Ergänzungsdarlehen für energetische Sanierung: bis zu 40 % der Gesamtsanierungskosten, im Regelfall maximal 150.000 EUR. Bei Effizienzhaus-40-Standard oder mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt sind bis zu 200.000 EUR möglich. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) regelt den Schornstein-Neubau.
EMPFOHLENE ANBIETER
Förderung in Schleswig-Holstein
Bundesförderung
Die bundesweite Förderung für Pelletöfen gilt unverändert. Details: Kaminofen Deutschland
Landesförderung Schleswig-Holstein
| Programm | Förderart | Förderhöhe |
|---|---|---|
| IB.SH Ergänzungsdarlehen energetische Sanierung | Darlehen | 40 % der Kosten, mind. 15.000 EUR, max. 150.000 EUR (200.000 EUR bei Effizienzhaus-40 oder minderjährigem Kind) |
Das Darlehen ergänzt die KfW-Finanzierung und wird nachrangig abgesichert. Ein Pelletofen mit Wassertasche ist als Sanierungsmaßnahme förderfähig. Antrag über IB.SH oder Hausbank, vor Maßnahmenbeginn.
Steuerbonus § 35c EStG
Alternative zur KfW-Förderung: 20 % der Kosten absetzbar, max. 40.000 EUR pro Objekt, nur für Anlagen mit Wasserführung.
Rechtliche Pflichten
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
Der Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden, geeigneten Schornstein ist nach § 61 LBO SH verfahrensfrei.
Zusätzlich gilt eine Anzeigepflicht: Nach § 68 Abs. 10 LBO SH müssen Sie die Errichtung oder Auswechslung einer Feuerstätte mindestens 10 Tage vor Baubeginn dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger anzeigen. Dafür brauchen Sie das Formular Anlage 5 und den rechnerischen Nachweis nach DIN 13384.
Für den Neubau eines Schornsteins gilt in der Regel ebenfalls Verfahrensfreiheit bei Einhaltung der technischen Anforderungen. Klären Sie größere Vorhaben vorab mit dem Bauordnungsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
1. BImSchV, KÜO und GEG
Bundesweite Regelungen zu Fristen, Grenzwerten und Pflichten: Kaminofen Deutschland
Schornsteinfeger in Schleswig-Holstein
So finden Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger: Geben Sie Ihre PLZ auf schornsteinfeger.de ein.
Relevante Stellen
| Stelle | Kontakt | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) | ib-sh.de | Ergänzungsdarlehen Sanierung |
| KfW | kfw.de/meine-kfw | Förderantrag Pelletofen |
| Bauordnungsamt Kreis | Servicenummer 115 | LBO SH, Schornstein-Neubau |
| ZIV Bezirksschornsteinfeger | schornsteinfeger.de | Kehrbezirks-Zuordnung, Anzeige nach § 68 Abs. 10 LBO SH |
Häufige Fragen
Kann ich das IB.SH-Ergänzungsdarlehen mit KfW kombinieren?
Ja. Das IB.SH-Darlehen ist als Ergänzung zur KfW-Finanzierung konzipiert. Beide Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt sein.
Muss ich den Einbau eines neuen Kaminofens melden?
Ja. Zeigen Sie die Errichtung oder Auswechslung mindestens 10 Tage vor Baubeginn dem Bezirksschornsteinfeger mit dem Formular Anlage 5 an.