AmtsGuide

Kaminofen Rheinland-Pfalz

Das Wichtigste auf einen Blick

Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum über die ISB mit einem einkommensabhängigen Darlehen bis 100.000 EUR. Ohne Erreichen eines Effizienzhausstandards beträgt der Tilgungszuschuss 15 % oder 5 %, je nach Einkommen. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP) regelt den Schornstein-Neubau.

Förderung in Rheinland-Pfalz

Bundesförderung

Die bundesweite Förderung für Pelletöfen gilt unverändert. Details: Kaminofen Deutschland

Landesförderung Rheinland-Pfalz

ProgrammFörderartBetragStatus
ISB Programm 505 — Modernisierung selbst genutzten WohnraumsDarlehen + TilgungszuschussMax. 100.000 EUR (4-Personenhaushalt), +5.000 EUR je weiteres HaushaltsmitgliedAktiv, einkommensabhängig

Das Darlehen wird mit 3,45 % p. a. verzinst, festgeschrieben für 20 Jahre. Die vertragliche Tilgung beträgt 1,8 % p. a., Sondertilgungen bis 10 % des Darlehens jährlich sind möglich. Für die Bearbeitung fällt ein einmaliges Entgelt von 1 % des Darlehensbetrags an, mindestens 250 EUR.

Der Tilgungszuschuss richtet sich nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard:

Einkommen bis 10 % über der GrenzeEinkommen bis 60 % über der Grenze
Ohne Effizienzhausstandard15 %5 %
EH 85 (GEG 2023)20 %10 %
EH 55 (GEG 2023)25 %15 %

Ein Pelletofen mit Wassertasche zählt als Modernisierungsmaßnahme zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien und ist grundsätzlich förderfähig. Erreicht die Maßnahme keinen Effizienzhausstandard, was bei einem alleinstehenden Pelletofen-Einbau der Regelfall ist, liegt der Tilgungszuschuss bei 15 % beziehungsweise 5 %, nicht bei den höheren Sätzen für EH 85 oder EH 55. Nur wenn zusätzlich der Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023) erreicht wird, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden und die höheren Zuschusssätze gelten.

Antrag über die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung, nicht direkt bei der ISB. Die Verwaltung erteilt die Förderbestätigung, die dann an die ISB weitergeleitet wird.

Steuerbonus § 35c EStG

Alternative zur KfW-Förderung: 20 % der Kosten absetzbar, max. 40.000 EUR pro Objekt, nur für Anlagen mit Wasserführung.

Rechtliche Pflichten

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP)

Abgasanlagen an Gebäuden, einschließlich rußbrandbeständiger Schornsteine, sind nach § 62 LBauO RLP genehmigungsfrei, ebenso freistehende Abgasanlagen bis zu einer Höhe von 10 Metern. Für den Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden, geeigneten Schornstein ist also keine Baugenehmigung nötig. Die Genehmigungsfreiheit entbindet aber nicht von den sonstigen bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage vor Inbetriebnahme prüfen und die gefahrlose Nutzbarkeit bescheinigen.

Für den Neubau eines Schornsteins gilt grundsätzlich dieselbe Genehmigungsfreiheit bei Einhaltung der technischen Anforderungen. Bei größeren Vorhaben empfiehlt sich vorab die Rücksprache mit dem Bauordnungsamt der Verbandsgemeinde oder kreisfreien Stadt.

1. BImSchV, KÜO und GEG

Bundesweite Regelungen zu Fristen, Grenzwerten und Pflichten: Kaminofen Deutschland

Schornsteinfeger in Rheinland-Pfalz

So finden Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger: Geben Sie Ihre PLZ auf schornsteinfeger.de ein.

Relevante Stellen

StelleKontaktZuständigkeit
ISB Rheinland-Pfalzisb.rlp.deISB-Darlehen Modernisierung
Kreis- oder StadtverwaltungServicenummer 115Antragstellung ISB Programm 505
KfWkfw.de/meine-kfwFörderantrag Pelletofen
ZIV Bezirksschornsteinfegerschornsteinfeger.deKehrbezirks-Zuordnung

Häufige Fragen

Wer stellt den Antrag für das ISB-Darlehen in RLP?

Den Antrag stellen Sie bei der Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet die zu fördernde Immobilie liegt, nicht direkt bei der ISB. Die Verwaltung erteilt die Förderbestätigung, die dann an die ISB weitergeleitet wird.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss für einen einzelnen Pelletofen?

Ohne zusätzlichen Effizienzhausstandard 15 % des Darlehens bei einem Einkommen bis 10 % über der Grenze, oder 5 % bei einem Einkommen bis 60 % über der Grenze. Die höheren Sätze von bis zu 25 % gelten nur, wenn die Gesamtmaßnahme den Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 erreicht.

Gilt die Einkommensgrenze für jeden Haushalt?

Ja. Das ISB Programm 505 ist einkommensabhängig, gemessen an der Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG). Die genaue Grenze hängt von der Haushaltsgröße ab, aktuelle Werte bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung oder der ISB erfragen.