Kurzantwort
Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine 40-stündige IHK-Unterrichtung für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie ist nicht dasselbe wie die Sachkundeprüfung §34a. Für einige sicherheitsrelevante Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht aus.
Prüfen Sie deshalb vor Kursbuchung, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen. Die falsche Qualifikation kann den Berufseinstieg verzögern.
Sachkundeprüfung §34a im Überblick →
Unterschied zur Sachkundeprüfung
| Punkt | Unterrichtung | Sachkundeprüfung |
|---|---|---|
| Umfang | 40 Stunden | schriftliche und mündliche Prüfung |
| Nachweis | Teilnahme | bestandene Prüfung |
| Anspruch | Grundlagenvermittlung | nachgewiesene Sachkunde |
| Einsatzbereich | begrenzte Tätigkeiten | auch für strengere Tätigkeiten |
Wann die Sachkundeprüfung nötig wird
Die Sachkundeprüfung ist unter anderem für Tätigkeiten relevant, bei denen Beschäftigte direkt mit Publikum, öffentlichem Raum oder besonders konfliktträchtigen Situationen zu tun haben. Dazu zählen zum Beispiel Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben oder Einlassbereiche.
Die genaue Einordnung sollte immer anhand der geplanten Tätigkeit geprüft werden.
Kosten und Planung
Die Unterrichtung ist oft günstiger und schneller als eine Prüfungsvorbereitung mit IHK-Prüfung. Trotzdem ist sie nur dann wirtschaftlich, wenn sie für die konkrete Tätigkeit ausreicht.
Wer später doch die Sachkundeprüfung braucht, zahlt doppelt: erst für Unterrichtung, dann für Prüfung und Vorbereitung.
Anbieter finden
Klären Sie vor der Anmeldung, ob der Anbieter Unterrichtung, Prüfungsvorbereitung oder beides anbietet und welche Tätigkeit damit abgedeckt ist.