Kurzantwort
Eine GmbH-Gründung kostet nicht nur das Stammkapital. Zusätzlich fallen Notarkosten, Handelsregistergebühren, Kontokosten, Gewerbeanmeldung und je nach Fall Beratungskosten an. Das gesetzliche Stammkapital beträgt 25.000 EUR. Davon muss bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein.
Für eine einfache Bargründung mit Musterprotokoll sollten Sie grob mit mehreren hundert Euro Nebenkosten rechnen. Individueller Gesellschaftsvertrag, mehrere Gesellschafter oder Beratung erhöhen die Kosten.
Die wichtigsten Kostenblöcke
| Kostenblock | Typischer Anlass | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Stammkapital | gesetzliche Kapitalausstattung | mindestens 25.000 EUR, Einzahlung vor Registereintragung |
| Notar | Beurkundung und Anmeldung | abhängig von Kapital, Gesellschaftern und Dokumenten |
| Handelsregister | Eintragung der GmbH | wird nach Anmeldung fällig |
| Geschäftskonto | Einzahlung des Stammkapitals | Konto rechtzeitig vor Registereintragung eröffnen |
| Gewerbeanmeldung | nach Eintragung | Gebühr variiert je Kommune |
| Beratung | Steuer, Recht, Vertrag | sinnvoll bei individuellen Regeln |
Stammkapital ist kein Verbrauchspreis
Das Stammkapital ist kein Honorar an den Staat. Es gehört der GmbH, sobald es wirksam eingezahlt und die Gesellschaft gegründet ist. Trotzdem müssen Gründer es real verfügbar haben, weil Bank und Notar den Nachweis für die Handelsregisteranmeldung brauchen.
Bei einer Standard-GmbH beträgt das Stammkapital 25.000 EUR. Mindestens 12.500 EUR müssen vor der Eintragung eingezahlt werden. Wer mit Sacheinlagen gründet, sollte mehr Zeit und Prüfung einplanen.
Stammkapital richtig einordnen →
Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag
Das Musterprotokoll kann bei sehr einfachen Gründungen günstiger und schneller sein. Es passt aber nur, wenn die Gesellschaftsstruktur einfach bleibt. Sobald mehrere Gesellschafter, besondere Stimmrechte, Vesting, Nachfolge, Wettbewerbsregeln oder individuelle Gewinnverteilung wichtig werden, ist ein Gesellschaftsvertrag meist der bessere Weg.
Die billigste Gründung ist nicht automatisch die sauberste. Fehler im Vertrag können später teurer werden als die Ersparnis beim Start.
Notar und Handelsregister
Der Notar beurkundet die Gründung und meldet die GmbH elektronisch beim Handelsregister an. Vorher muss das Stammkapital auf dem Geschäftskonto eingezahlt werden. Erst danach kann die Anmeldung vollständig weiterlaufen.
Planen Sie diese Reihenfolge:
- Firma und Unternehmensgegenstand vorbereiten
- Notartermin wahrnehmen
- Geschäftskonto eröffnen
- Stammkapital einzahlen
- Registeranmeldung abschließen
- Gewerbe anmelden
Anbieter finden
Vergleichen Sie bei der GmbH-Gründung nicht nur den Preis. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, schnelle Kontoeröffnung, saubere Unterlagen und Erfahrung mit Handelsregisterrückfragen.