AmtsGuide

Halteverbot in Berlin Lichtenberg

Stand:

Lichtenberg

Zuständige Behörde

Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg – Fachbereich Straßenverkehrsbehörde

Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

Weitere Informationen:

Service Berlin – Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.

Ansprechpartner nach Postleitzahl

  • Frau Pudenz: (030) 90296-6562
    Zuständig für die Postleitzahlen 13055, 10365 und 13053
  • Herr Bittner: (030) 90296-6566
    Zuständig für die Postleitzahlen 10317, 10318 und 10319
  • Frau Schöpp: (030) 90296-6415
    Zuständig für die Postleitzahlen 13051, 13059, 13057 und 13053
  • Frau Anders: (030) 90296-6411
    Zuständig für die Postleitzahlen 10367, 10369, 10315 und 10317

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen.

Was du in den Antrag aufnehmen solltest

Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:

Antragsteller

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Genaue Lage des Halteverbots

  • Straße und Hausnummer
  • betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
  • Seite der Straße
  • Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze

Zeitraum

  • Beginn: Datum und Uhrzeit
  • Ende: Datum und Uhrzeit

Zweck

Zum Beispiel:

  • Umzug
  • Anlieferung
  • Baustelle
  • Veranstaltung
  • sonstiger notwendiger Zweck

Skizze oder Lageplan

Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.

Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.

Fahrzeugdaten

Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:

  • Kennzeichen
  • zulässiges Gesamtgewicht

Kostenübernahme

Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.

Bei Sondernutzung

Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:

  • zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
  • maßstäblicher Lageplan
  • gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist

Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.

Online-Antrag

Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:

Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.

Gebühren

Die Mindestgebühr beträgt 21,00 €.