Halteverbot in Berlin Lichtenberg
Lichtenberg
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg – Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
- Telefon: (030) 90296-6400
- Fax: (030) 9028-7375
- E-Mail: svb@lichtenberg.berlin.de
Weitere Informationen:
Service Berlin – Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
ANBIETER
Ansprechpartner nach Postleitzahl
- Frau Pudenz: (030) 90296-6562
Zuständig für die Postleitzahlen 13055, 10365 und 13053 - Herr Bittner: (030) 90296-6566
Zuständig für die Postleitzahlen 10317, 10318 und 10319 - Frau Schöpp: (030) 90296-6415
Zuständig für die Postleitzahlen 13051, 13059, 13057 und 13053 - Frau Anders: (030) 90296-6411
Zuständig für die Postleitzahlen 10367, 10369, 10315 und 10317
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen.
Was du in den Antrag aufnehmen solltest
Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:
Antragsteller
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Genaue Lage des Halteverbots
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
- Seite der Straße
- Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Zweck
Zum Beispiel:
- Umzug
- Anlieferung
- Baustelle
- Veranstaltung
- sonstiger notwendiger Zweck
Skizze oder Lageplan
Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.
Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.
Fahrzeugdaten
Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:
- Kennzeichen
- zulässiges Gesamtgewicht
Kostenübernahme
Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.
Bei Sondernutzung
Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:
- zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
- maßstäblicher Lageplan
- gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist
Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.
Online-Antrag
Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:
Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Gebühren
Die Mindestgebühr beträgt 21,00 €.