Halteverbot in Berlin Steglitz-Zehlendorf
Steglitz-Zehlendorf
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf
Unter den Eichen 112203 Berlin
- Telefon: (030) 90299-4646
- E-Mail: svb@ba-sz.berlin.de
Postanschrift
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Abteilung Straßen- und GrünflächenamtStraßenverkehrsbehörde14160 Berlin
Weitere Informationen:
Informationen der Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf
Sprechzeit
- Donnerstag: 9:00–12:00 Uhr
- zusätzlich nach Vereinbarung
Ansprechpartner
- Frau Thomas, Stellenzeichen SG V 33, (030) 90299-4657
- Frau Fink, Stellenzeichen SG V 32, (030) 90299-4642
- Herr Stottmeister, Stellenzeichen SG V 31, Zimmer 205, (030) 90299-4641
Weitere Informationen:
Anträge und Ansprechpartner der Straßenverkehrsbehörde
Was du in den Antrag aufnehmen solltest
Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:
Antragsteller
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Genaue Lage des Halteverbots
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
- Seite der Straße
- Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Zweck
Zum Beispiel:
- Umzug
- Anlieferung
- Baustelle
- Veranstaltung
- sonstiger notwendiger Zweck
Skizze oder Lageplan
Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.
Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.
Fahrzeugdaten
Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:
- Kennzeichen
- zulässiges Gesamtgewicht
Kostenübernahme
Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.
Bei Sondernutzung
Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:
- zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
- maßstäblicher Lageplan
- gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist
Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.
Anträge und Formulare
Auf der Website der Straßenverkehrsbehörde stehen verschiedene PDF-Vordrucke zur Verfügung, unter anderem für Ausnahmegenehmigungen.
Anträge der Straßenverkehrsbehörde
Online-Antrag
Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:
Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Gebühren
Die behördliche Gebühr beträgt 21,00 € und ist unabhängig von der Dauer und der Länge der Halteverbotszone.