Halteverbot in Berlin Reinickendorf
Reinickendorf
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt Reinickendorf
Eichborndamm 215
13437 Berlin
- Telefon: (030) 90294-2939
- Fax: (030) 90294-2940
- E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
Weitere Informationen:
Service Berlin – Verkehrsrechtliche Anordnung in Reinickendorf
Sprechzeit
Dienstag: 9:00–12:00 Uhr
Weitere Informationen:
Service Berlin – Standort Reinickendorf
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen.
Sondernutzung und Baustellen
Für Sondernutzungen und Baustellen ist die Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf zuständig.
Telefon und Fax entsprechen den Kontaktdaten der zuständigen Behörde:
- Telefon: (030) 90294-2939
- Fax: (030) 90294-2940
Weitere Informationen:
Antrag für Baustellen und verkehrsrechtliche Anordnungen
Was du in den Antrag aufnehmen solltest
Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:
Antragsteller
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Genaue Lage des Halteverbots
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
- Seite der Straße
- Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Zweck
Zum Beispiel:
- Umzug
- Anlieferung
- Baustelle
- Veranstaltung
- sonstiger notwendiger Zweck
Skizze oder Lageplan
Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.
Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.
Fahrzeugdaten
Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:
- Kennzeichen
- zulässiges Gesamtgewicht
Kostenübernahme
Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.
Bei Sondernutzung
Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:
- zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
- maßstäblicher Lageplan
- gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist
Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.
Online-Antrag
Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:
Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Gebühren
Die behördliche Gebühr beträgt 21,00 € und ist unabhängig von der Dauer und der Länge der Halteverbotszone.