Halteverbot in Berlin Treptow-Köpenick
Treptow-Köpenick
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick
Neue Krugallee 4
12435 Berlin
- Telefon: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-4631
- E-Mail: SGA-SVB@ba-tk.berlin.de
Weitere Informationen:
Service Berlin – Halteverbot für Umzüge in Treptow-Köpenick
Terminvereinbarung
Termine sind montags bis freitags nach Vereinbarung möglich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für das Halteverbot beträgt etwa vier Wochen.
Was du in den Antrag aufnehmen solltest
Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:
Antragsteller
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Genaue Lage des Halteverbots
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
- Seite der Straße
- Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Zweck
Zum Beispiel:
- Umzug
- Anlieferung
- Baustelle
- Veranstaltung
- sonstiger notwendiger Zweck
Skizze oder Lageplan
Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.
Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.
Fahrzeugdaten
Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:
- Kennzeichen
- zulässiges Gesamtgewicht
Kostenübernahme
Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.
Bei Sondernutzung
Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:
- zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
- maßstäblicher Lageplan
- gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist
Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.
Sondernutzung bei Baustelleneinrichtung
Für Baustelleneinrichtungen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Das betrifft beispielsweise Baustellen, Container, Baugerüste oder andere Nutzungen des öffentlichen Straßenlands.
Service Berlin – Straßensondernutzung für Baustelleneinrichtungen
Gebühren für die Sondernutzung
- 2,00–7,50 € pro Monat und m², abhängig von der Straße
- 4,00–20,00 € pro Monat und m² bei längerer Nutzung
Diese Gebühren fallen zusätzlich zur Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung an.
Bearbeitungszeit für Sondernutzungsanträge
Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Online-Antrag
Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:
Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Gebühren für das Halteverbot
Die behördliche Gebühr beträgt 21,00 € und ist unabhängig von der Dauer und der Länge der Halteverbotszone.