AmtsGuide

Halteverbot in Berlin Treptow-Köpenick

Stand:

Treptow-Köpenick

Zuständige Behörde

Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick

Neue Krugallee 4
12435 Berlin

Weitere Informationen:

Service Berlin – Halteverbot für Umzüge in Treptow-Köpenick

Terminvereinbarung

Termine sind montags bis freitags nach Vereinbarung möglich.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für das Halteverbot beträgt etwa vier Wochen.

Was du in den Antrag aufnehmen solltest

Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:

Antragsteller

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Genaue Lage des Halteverbots

  • Straße und Hausnummer
  • betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
  • Seite der Straße
  • Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze

Zeitraum

  • Beginn: Datum und Uhrzeit
  • Ende: Datum und Uhrzeit

Zweck

Zum Beispiel:

  • Umzug
  • Anlieferung
  • Baustelle
  • Veranstaltung
  • sonstiger notwendiger Zweck

Skizze oder Lageplan

Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.

Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.

Fahrzeugdaten

Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:

  • Kennzeichen
  • zulässiges Gesamtgewicht

Kostenübernahme

Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.

Bei Sondernutzung

Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:

  • zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
  • maßstäblicher Lageplan
  • gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist

Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.

Sondernutzung bei Baustelleneinrichtung

Für Baustelleneinrichtungen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Das betrifft beispielsweise Baustellen, Container, Baugerüste oder andere Nutzungen des öffentlichen Straßenlands.

Service Berlin – Straßensondernutzung für Baustelleneinrichtungen

Gebühren für die Sondernutzung

  • 2,00–7,50 € pro Monat und m², abhängig von der Straße
  • 4,00–20,00 € pro Monat und m² bei längerer Nutzung

Diese Gebühren fallen zusätzlich zur Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung an.

Bearbeitungszeit für Sondernutzungsanträge

Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Online-Antrag

Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:

Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.

Gebühren für das Halteverbot

Die behördliche Gebühr beträgt 21,00 € und ist unabhängig von der Dauer und der Länge der Halteverbotszone.