Halteverbot in Berlin Marzahn-Hellersdorf
Marzahn-Hellersdorf
EMPFOHLENE ANBIETER
Zuständige Behörde
Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf
Schkopauer Ring 212681 Berlin
- Allgemeine E-Mail: SGA-Strassen@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartnerin für Halteverbote für Umzüge
Frau Albrecht
- Telefon: (030) 90293-7620
- Fax: (030) 90293-7506
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Weitere Informationen:
Service Berlin – Verkehrsrechtliche Anordnung in Marzahn-Hellersdorf
Sprechzeiten
- Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr
- zusätzlich nach Vereinbarung
ANBIETER
Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen.
Was du in den Antrag aufnehmen solltest
Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:
Antragsteller
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Genaue Lage des Halteverbots
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
- Seite der Straße
- Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Zweck
Zum Beispiel:
- Umzug
- Anlieferung
- Baustelle
- Veranstaltung
- sonstiger notwendiger Zweck
Skizze oder Lageplan
Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.
Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.
Fahrzeugdaten
Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:
- Kennzeichen
- zulässiges Gesamtgewicht
Kostenübernahme
Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.
Bei Sondernutzung
Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:
- zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
- maßstäblicher Lageplan
- gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist
Wenn beispielsweise Materialcontainer oder Bauwagen auf dem Straßenland aufgestellt werden sollen, kann zusätzlich ein Sondernutzungsantrag erforderlich sein. Dafür können weitere Gebühren anfallen.
Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.
Online-Antrag
Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:
Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Gebühren
Die Mindestgebühr beträgt 21,00 €.